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Führung · 6. November 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden? Voraussetzungen und Auswahl

Keine formalen Voraussetzungen: Beschäftigter des Betriebs, Bestellung durch den Unternehmer. Die DGUV empfiehlt Erfahrung und Ansehen bei den Kollegen.

Dario Ostfechtel im Gespräch mit zwei jungen Mitarbeitern im Lager
Sicherheitsbeauftragter kann jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte des Betriebs werden. Das Gesetz nennt keine formalen Voraussetzungen, auch keinen Abschluss. § 22 SGB VII legt nur fest, dass der Unternehmer bestellt, und DGUV Vorschrift 1 § 20 verlangt dafür die Beteiligung des Betriebsrats. Die Ausbildung übernehmen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nach § 23 SGB VII. Die DGUV Information 211-042 empfiehlt für die Auswahl: aus dem eigenen Bereich, mit Erfahrung, mit Ansehen bei den Kollegen und freiwillig.
In der Praxis läuft die Auswahl oft so: Die Sifa schickt eine Mail an die Teamleiter. „Wir brauchen bis Freitag einen Namen pro Bereich.“ Der Teamleiter der Montage schaut in den Schichtplan. Der Neue aus der Zeitarbeit hat gerade wenig zu tun, der kann das machen. Vier Wochen später sitzt der Neue im Lehrgang und kennt die Halle kaum. Nach einem halben Jahr ist sein Vertrag ausgelaufen, und der Bereich hat wieder keinen SiBe.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es?

Zwei Dinge stehen fest. Erstens muss die Person im Betrieb beschäftigt sein, weil der SiBe als Kollegin oder Kollege im eigenen Bereich wirkt. Zweitens bestellt der Unternehmer. § 22 SGB VII schreibt die Bestellung vor, wenn der Betrieb regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigte hat oder bei 21 bis 49 Beschäftigten eine besondere Gefährdung laut Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Ab wann das greift, erklärt der Artikel Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?.
Eine Vorbildung ist nicht nötig. Die Grundqualifizierung folgt nach der Bestellung bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Der Arbeitgeber stellt dafür frei und zahlt den Lohn fort. Die Rolle ist ehrenamtlich. Weisungen erteilt der SiBe keine, und er haftet auch nicht mehr als seine Kollegen. § 22 Abs. 3 SGB VII verbietet, SiBes wegen ihrer Tätigkeit zu benachteiligen. Wie die Bestellung formal aussieht, zeigt der Artikel Bestellung von Sicherheitsbeauftragten: Vorlage und Urkunde.

Was empfiehlt die DGUV für die Auswahl?

Die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ nennt Merkmale, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Person soll aus dem Bereich kommen, für den sie zuständig ist. Sie soll die Arbeit dort aus eigener Erfahrung kennen. Sie soll bei den Kollegen Ansehen haben, damit ihre Hinweise ankommen. Und sie soll die Rolle freiwillig übernehmen.
Dahinter steckt ein einfacher Gedanke. Der SiBe wirkt über Nähe. Er sieht, was die Sifa bei der Begehung alle paar Monate nicht sieht, und er wird angesprochen, weil er dazugehört. In einer Befragung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV mit mehr als 1.600 Sicherheitsbeauftragten nannten 74,0 % die regelmäßige Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen als Erfolgsfaktor. Diese Kommunikation hat nur, wer im Bereich verankert ist.

Wer wird in der Praxis wirksam?

Wirksam werden die, die ohnehin schon hinschauen. Die Kollegin, die im Lager als Erste merkt, dass das Regal wackelt, und es dem Vorarbeiter sagt. Der Schlosser, den die Jüngeren fragen, wie man die Maschine sicher einrichtet. Solche Menschen bringen das Wichtigste mit: Sie werden gehört. 82,1 % der befragten SiBes nennen starkes persönliches Engagement als Erfolgsfaktor. Dieses Engagement lässt sich nicht bestellen, es ist vorher da oder nicht.
Dazu kommt Standfestigkeit. Ein SiBe muss aushalten, dass ein Kollege genervt reagiert, wenn er ihn auf die Schutzbrille anspricht. Wer Konflikte scheut, wird nach dem zweiten Mal schweigen. Wer ruhig bleiben kann und trotzdem freundlich, bleibt im Gespräch. Wie Betriebe diese Haltung stärken, beschreibt der Artikel Sicherheitsbeauftragte motivieren.

Wer wird selten wirksam?

Manche Besetzungen gehen oft schief. Der Lauteste: Er meldet sich als Erster und hat zu allem eine Meinung. Im Lehrgang ist er vorn dabei, im Bereich aber hört ihm keiner mehr zu, weil er immer schon alles besser wusste. Der Neue: Er hat Zeit, kennt den Bereich aber nicht und hat noch kein Standing. Wenn er einen alten Hasen anspricht, bekommt er zu hören, dass das hier schon immer so gemacht wurde.
Die Führungskraft selbst: Manche Teamleiter bestellen sich selbst, weil sie dann niemanden freistellen müssen. Damit geht die Rolle verloren. Kollegen melden einem Vorgesetzten nicht, dass sie den Not-Halt überbrückt haben. Der SiBe soll gerade die Dinge hören, die oben nicht ankommen. Mehr zu solchen Fehlern steht im Artikel Fehler bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
Ich habe selbst erlebt, wie das ausgeht. In einem Industriebetrieb wurde ein Kollege zum SiBe bestellt, der im ganzen Werk dafür bekannt war, es mit der Sicherheit nicht genau zu nehmen. Gehörschutz trug er an der Maschine selten, und wenn etwas klemmte, griff er auch mal in die laufende Maschine. Als er dann andere auf ihren Gehörschutz ansprach, haben die nur gelacht. Seine Hinweise hatten kein Gewicht, und der Bereich hatte einen SiBe nur noch auf dem Papier.

Kann das Team seinen SiBe selbst wählen?

Ja, als Vorschlag. Bestellen muss nach § 22 SGB VII weiterhin der Unternehmer, unter Beteiligung des Betriebsrats. Wen er bestellt, lässt das Gesetz offen. Du kannst also das Team fragen, wen es sich wünscht, und diese Person bestellen, wenn sie zustimmt.
Ursprünglich war das sogar der Normalfall. Der Vorläufer des SiBe hieß Unfallvertrauensmann und wurde Ende 1919 in § 14a der Normal-Unfallverhütungsvorschrift festgeschrieben. Ihn wählten die Arbeitnehmer. Mit dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz von 1963 wurde daraus der Sicherheitsbeauftragte, und seitdem ernennt ihn der Unternehmer.
Eine Wahl hat einen großen Vorteil: Wer gewählt wird, hat das Vertrauen der Kollegen schon schwarz auf weiß. Das Ansehen, das die DGUV empfiehlt, musst du dann nicht erraten. So kann es aussehen: In der Teamrunde erklärst du kurz die Rolle und wie viel Zeit dafür vorgesehen ist. Dann schreibt jeder einen Namen auf einen Zettel. Mit der Person, die die meisten Stimmen bekommt, sprichst du danach unter vier Augen. Sagt sie Ja, bestellst du sie.
Zwei Dinge klärst du vorher. Die gewählte Person darf ablehnen, die Wahl ist nur ein Vorschlag. Und wählbar ist nur, wer im Bereich arbeitet, sonst fehlt die Nähe.

Wie läuft die Auswahl konkret ab?

Erst legst du fest, wie viele SiBes der Betrieb braucht und für welche Bereiche. Die Kriterien dafür stehen in DGUV Vorschrift 1 § 20 und DGUV Regel 100-001: Unfallgefahren, räumliche Nähe, zeitliche Nähe, fachliche Nähe und Zahl der Beschäftigten. Seit dem 29. Mai 2026 genügt bei 50 bis 249 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung ein SiBe (§ 22 Abs. 1 SGB VII). Eine Anleitung gibt der Artikel Anzahl der Sicherheitsbeauftragten festlegen.
Dann sprichst du die Bereiche an. Frag die Führungskraft, wen die Kollegen bei Fragen zur Sicherheit heute schon ansprechen. Frag auch im Team oder lass es wählen. Meist fallen dieselben Namen. Lade diese Personen zu einem kurzen Gespräch ein, zu dritt mit Sifa und Führungskraft. Erklär, was die Rolle bedeutet, wie viel Zeit sie bekommt und wer sie unterstützt. Dann frag, ob die Person das will. Ein Nein ist ein gutes Ergebnis, wenn es früh kommt. Wer Ja sagt, wird schriftlich bestellt, unter Beteiligung des Betriebsrats.

Was passiert nach der Auswahl?

Mit der Urkunde beginnt die Arbeit, auch für den Betrieb. Melde die Person zur Grundqualifizierung bei der Berufsgenossenschaft an. Plane nach dem Lehrgang ein Gespräch ein, in dem Sifa, Führungskraft und SiBe klären, wie der Alltag läuft: wohin Meldungen gehen und wer bis wann Rückmeldung gibt. Der Artikel Onboarding für Sicherheitsbeauftragte zeigt, wie dieser Einstieg aussieht.
Gute Auswahl und ein geplanter Start sind die Grundlage für SiBe-Wirksamkeit. Wenn du die Ausbildung so anlegen willst, dass sie auf den Alltag im Betrieb vorbereitet, schau dir die safetyfellow® Grundausbildung an. Wie andere Betriebe SiBe-Wirksamkeit aufgebaut haben, liest du im kostenlosen Report.

Häufige Fragen

Kann ein Auszubildender Sicherheitsbeauftragter werden?

Das Gesetz schließt es nicht aus. In der Praxis fehlt Auszubildenden meist die Erfahrung im Bereich und das Ansehen bei den Kollegen. Sinnvoller ist, Auszubildende als Nachwuchs im Blick zu behalten und später zu bestellen.

Darf eine Führungskraft Sicherheitsbeauftragter sein?

Verboten ist es nicht. Die Rolle lebt aber davon, dass Kollegen offen mit dem SiBe sprechen. Gegenüber dem eigenen Vorgesetzten tun sie das selten. Besser ist eine Person ohne Weisungsbefugnis.

Muss der Sicherheitsbeauftragte Vollzeit arbeiten?

Nein. Entscheidend ist, dass die Person regelmäßig im Bereich ist und die Arbeit dort kennt. Bei Teilzeit oder Schichtarbeit lohnt es sich, pro Schicht einen SiBe zu bestellen.

Wie viele Jahre Betriebszugehörigkeit sollte ein SiBe haben?

Eine Zahl gibt es nicht. Die Person sollte den Bereich und die Kollegen gut kennen. Bei manchen reicht ein Jahr, bei anderen dauert es länger.

Quellen

Martina Ostfechtel

Geschrieben von

Martina Ostfechtel

Gesundheitswissenschaftlerin und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gründerin von safellows

Martina ist selbst als Sicherheitsbeauftragte gestartet, ohne Einarbeitung und ohne Plan. Heute begleitet sie Betriebe dabei, ihre Sicherheitsbeauftragten von Anfang an gut einzubinden.

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