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Recht · 3. November 2026 · 5 Min. Lesezeit

Haftung des Sicherheitsbeauftragten: Wofür du geradestehst

Haftet ein Sicherheitsbeauftragter, wenn etwas passiert? Was das Gesetz sagt, wer die Verantwortung trägt und warum die Angst vor dem Amt unbegründet ist.

Als Sicherheitsbeauftragter haftest du wegen deines Amts nicht zusätzlich. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Unternehmer und bei den Führungskräften. Du unterstützt sie, du hast keine Weisungsbefugnis, und wer keine Anweisungen geben darf, trägt dafür auch keine Verantwortung. So regelt es § 22 SGB VII.
Trotzdem ist die Haftung die häufigste Frage, wenn jemand das Amt übernehmen soll. Ich habe sie als Leiter HSE in einem Industrieunternehmen oft gehört. Hinter der Frage steckt meistens die Sorge: „Wenn ich etwas übersehe und dann passiert ein Unfall, bin ich dran.“ Diese Sorge kann ich dir nehmen.

Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

Der Unternehmer ist für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb verantwortlich. Er kann Aufgaben an Führungskräfte übertragen, zum Beispiel an den Meister oder die Schichtleitung. Diese Personen haben Weisungsbefugnis. Sie entscheiden, ob eine Maschine läuft oder stillgelegt wird.
Du als SiBe hast diese Befugnis nicht. Deine Aufgabe ist es, hinzuschauen, auf Gefahren aufmerksam zu machen und Mängel weiterzugeben. Was genau dazugehört, steht im Artikel Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten.

Was passiert, wenn ich einen Mangel übersehe?

Dann haftest du dafür nicht wegen deines Amts. Niemand erwartet, dass ein SiBe jede Gefahr im Betrieb entdeckt. Du bist eine zusätzliche Stimme für den Arbeitsschutz und eine Unterstützung für die Führungskraft.
Ein Beispiel: An der Presse in Halle 2 ist ein Schutzgitter locker. Du gehst jeden Tag daran vorbei und es fällt dir nicht auf. Eine Kollegin verletzt sich. Die Frage, warum das Gitter locker war, richtet sich an die Führungskraft und den Unternehmer.

Was gilt, wenn ich einen Mangel melde und nichts passiert?

Dann hast du deine Aufgabe erfüllt. Du hast den Mangel erkannt und weitergegeben. Ob und wie die Führungskraft reagiert, liegt in ihrer Verantwortung.
Hilfreich ist, wenn du wichtige Meldungen kurz festhältst. Eine E-Mail oder ein Eintrag im Mängelsystem reicht: Was hast du gesehen, wann, und wem hast du es gesagt. Das schützt dich und sorgt dafür, dass die Meldung nicht verloren geht.

Gilt das Haftungsprivileg auch für Sicherheitsbeauftragte?

Ja. Bei einem Arbeitsunfall haften Kolleginnen und Kollegen untereinander für Personenschäden grundsätzlich nicht. Dafür kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf. Das regeln § 104 und § 105 SGB VII. Eine Ausnahme gilt nur, wenn jemand den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Für dein eigenes Verhalten am Arbeitsplatz gilt dasselbe wie für alle anderen Beschäftigten. Wenn du selbst grob fahrlässig handelst, etwa eine Schutzeinrichtung überbrückst, ändert das Amt daran nichts. Es macht dich aber auch nicht angreifbarer.

Darf ich wegen meines Amts benachteiligt werden?

Nein. § 22 Abs. 3 SGB VII verbietet, Sicherheitsbeauftragte wegen ihrer Aufgabe zu benachteiligen. Wenn du einen Mangel meldest und der Meister genervt reagiert, darf dir das bei der nächsten Schichtplanung oder Beurteilung nicht schaden.
Einen besonderen Kündigungsschutz wie beim Betriebsrat gibt es für SiBes nicht. Eine Kündigung wegen deiner SiBe-Arbeit wäre aber unzulässig, weil sie gegen das Benachteiligungsverbot verstößt.

Warum die Angst vor der Haftung SiBes ausbremst

Wer Angst vor Haftung hat, hält sich zurück. Er meldet weniger und spricht Kollegen seltener an. Damit verliert der Betrieb genau das, wofür es SiBes gibt: den Blick von jemandem, der jeden Tag vor Ort ist.
Deshalb gehört die Haftungsfrage in jede Bestellung und jede Ausbildung. Wer sie offen klärt, legt den Grundstein für SiBe-Wirksamkeit. Wie eine gute Bestellung aussieht, steht im Artikel Vorlage für die Bestellurkunde. Typische Fehler beschreibt der Artikel Sicherheitsbeauftragte bestellen: 10 Fehler.

Dein nächster Schritt

Wenn du gerade bestellt wurdest: Frag deine Führungskraft, wie Mängel bei euch gemeldet werden und wer sie bearbeitet. Wenn du SiBes bestellst: Sprich die Haftung im ersten Gespräch von dir aus an. In unserer Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte klären wir das gleich am ersten Tag. Mehr dazu, wie SiBes im Betrieb wirksam werden, steht in unserem kostenlosen Report.

Häufige Fragen

Brauche ich als Sicherheitsbeauftragter eine eigene Haftpflichtversicherung?

Wegen des Amts brauchst du keine zusätzliche Versicherung. Personenschäden bei Arbeitsunfällen deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab.

Kann ich das Amt ablehnen?

Das Amt ist freiwillig gedacht. Ein SiBe wirkt am besten, wenn er die Aufgabe gern übernimmt. Sprich deine Bedenken offen an, bevor du bestellt wirst.

Hafte ich, wenn ich bei einer Begehung dabei war?

Nein. Auch bei Begehungen bleibt die Verantwortung bei Unternehmer und Führungskräften. Du bringst deine Beobachtungen ein, entscheiden müssen andere.

Quellen

Dario Ostfechtel

Geschrieben von

Dario Ostfechtel

Sicherheitsingenieur, Gründer von safellows

Dario war Head of HSE in der Produktion und hatte über 20 Sicherheitsbeauftragte, die er nur ab und zu beteiligt hat. Heute hilft er Betrieben, ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam zu machen.

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