Im Juni 2025 hat die DGUV mit dem Grundsatz 311-004 erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten veröffentlicht. Das Dokument trägt den Titel „Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten" und markiert einen Paradigmenwechsel in der Art, wie über die Befähigung von Sicherheitsbeauftragten gedacht wird.
Der entscheidende Unterschied zu bisherigen Schulungskonzepten: Der Grundsatz definiert nicht mehr nur Inhalte, die vermittelt werden sollen. Er definiert Lernergebnisse, sogenannte Learning Outcomes. Es geht nicht mehr darum, was im Seminarraum erzählt wurde. Es geht darum, was der Sicherheitsbeauftragte danach tatsächlich kann.
Konkret fordert der Grundsatz vier Kompetenzfelder: Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Personal- und Selbstkompetenz sowie Sozialkompetenz. Damit geht er weit über das hinaus, was klassische Schulungsanbieter bisher leisten. Denn Sozialkompetenz und Selbstkompetenz lassen sich nicht in einem Frontalvortrag vermitteln. Sie erfordern Übung, Reflexion und die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle.
Besonders bemerkenswert ist, was der Grundsatz in seinem Kompetenzprofil formuliert. Sicherheitsbeauftragte sollen unter anderem: die Beziehung und Kommunikation zu Vorgesetzten aktiv gestalten können, mit Einwänden konstruktiv umgehen und andere motivieren, eine innere Haltung als Sicherheitsbeauftragte im Verlauf der Zeit ausgestalten, die eigene Rolle im Zusammenwirken mit Führungskräften reflektieren und Methoden aus der Qualifizierung in die Praxis überführen.
Wer diese Liste liest, erkennt die Parallelen zum Wirksamkeitsprinzip sofort. Was die DGUV hier als Zielkompetenz definiert, deckt sich nahezu vollständig mit den drei Bereichen der SiBe-Wirksamkeit: Wissen und Haltung, Kommunikation und Beteiligung, System und Struktur.
Und trotzdem bleibt eine entscheidende Frage offen: Der Grundsatz beschreibt, was Sicherheitsbeauftragte am Ende können sollen. Er lässt aber bewusst offen, wie dieses Ergebnis erreicht wird. Riecke Grünthal, die die Erstellung des Grundsatzes bei der DGUV koordiniert hat, formuliert es so: „Wir definieren das Ziel, nicht den Weg." Das bedeutet: Ob Präsenzseminar, Online-Schulung oder Blended Learning – die Form ist flexibel, solange das Ergebnis stimmt.
Das ist ein vernünftiger Ansatz für ein Rahmenkonzept. Für die betriebliche Praxis stellt sich aber genau hier die Frage: Welcher Anbieter, welches Format und welches Programm ist tatsächlich in der Lage, diese anspruchsvollen Kompetenzen zu entwickeln? Ein zweitägiges Seminar mit Frontalunterricht wird den Anforderungen des Grundsatzes 311-004 kaum gerecht. Kommunikation mit Führungskräften aktiv gestalten, mit Einwänden konstruktiv umgehen, eine innere Haltung ausgestalten – das erfordert ein anderes Format. Es erfordert Anwendung, Begleitung und Zeit.
Für Unternehmen, die SiBe-Wirksamkeit ernst nehmen, ist der neue Grundsatz eine Bestätigung und ein Auftrag zugleich. Eine Bestätigung, weil er offiziell anerkennt, dass reines Wissen nicht ausreicht. Und ein Auftrag, weil er die Messlatte für die Qualifizierung deutlich höher legt als bisher.