Für HSE-Leiter und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Was ist SiBe-Wirksamkeit?

Warum ausgebildete Sicherheitsbeauftragte allein noch nichts verändern. Und was stattdessen den Unterschied macht.

Das Problem, über das niemand spricht

In Deutschland gibt es mehr als 700.000 Sicherheitsbeauftragte. Sie wurden ausgebildet, benannt und in Listen eingetragen. Auf dem Papier ist alles in Ordnung. Die DGUV-Vorgaben sind erfüllt, der Haken ist gesetzt. Und trotzdem verändert sich in den meisten Betrieben nichts. Die Sicherheitsbeauftragten gehen nach ihrer Ausbildung zurück an den Arbeitsplatz und stehen vor einer Realität, auf die sie niemand vorbereitet hat. Kolleginnen und Kollegen nehmen sie nicht ernst. Führungskräfte wissen oft nicht einmal, wer im Team als SiBe benannt ist. Und wenn doch, dann beschränkt sich die Zusammenarbeit auf das Nötigste: eine Begehung pro Quartal, ein kurzer Punkt im Protokoll, weiter im Tagesgeschäft. Das ist kein Versagen einzelner Personen. Das ist ein strukturelles Problem.

Was die Zahlen zeigen

Über 1600 Sicherheitsbeauftragte wurden befragt
Das subjektive Empfinden, das viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus ihrem Alltag kennen, wird durch Daten bestätigt. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) hat im Jahr 2021 mehr als 1.600 Sicherheitsbeauftragte befragt. Die Ergebnisse wurden 2023 im Abschlussbericht des Projekts „Verbesserung der Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten" veröffentlicht. Sie zeichnen ein ernüchterndes Bild der SiBe-Wirksamkeit in Deutschland – eines, das niemanden überraschen dürfte, der nah an der betrieblichen Realität arbeitet. 51,7 Prozent der befragten Sicherheitsbeauftragten geben an, dass sie von ihren Kolleginnen und Kollegen nur selten bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz angesprochen werden. Mehr als die Hälfte der Menschen, die als Ansprechperson für Sicherheit benannt wurden, werden also in der Praxis nicht als solche wahrgenommen. Sie existieren auf der Bestellungsurkunde, aber nicht im Bewusstsein ihres Teams. 47,9 Prozent erfahren zu spät oder gar nicht von gefährlichen Situationen in ihrem Bereich. Fast jeder zweite Sicherheitsbeauftragte wird also von den Informationsflüssen abgeschnitten, die er braucht, um überhaupt handeln zu können. Er soll Gefährdungen erkennen, aber niemand sagt ihm, wo sie auftreten. Und 49,8 Prozent sehen es als Nachteil, dass sie durch ihre eigene Tätigkeit räumlich nur für einen kleinen Arbeitsbereich zuständig sind. Ein Maschinenbediener, der fest an seinem Arbeitsplatz steht, kann nicht gleichzeitig in der Logistikhalle auf unsicheres Verhalten hinweisen. Die Struktur seiner Arbeit begrenzt die Reichweite seiner Wirkung als Sicherheitsbeauftragter. Diese Zahlen beschreiben kein Randproblem. Sie beschreiben den Normalzustand der Sicherheitsbeauftragten-Wirksamkeit in der Mehrheit der deutschen Unternehmen. Und sie machen deutlich: Das Problem liegt nicht bei den Sicherheitsbeauftragten. Es liegt im System, das sie umgibt.

Wo SiBe-Wirksamkeit tatsächlich entsteht

Dieselbe Studie liefert aber auch die Gegenerzählung. Denn dort, wo SiBe-Wirksamkeit gelingt, lassen sich klare Muster erkennen. 64 Prozent der befragten Sicherheitsbeauftragten nannten die Vermeidung unsicherer Verhaltensweisen als ihren wichtigsten Beitrag zum Arbeitsschutz. In Großbetrieben lag dieser Wert noch deutlich höher. Das bedeutet: Wo Sicherheitsbeauftragte die Möglichkeit haben, im Alltag auf Kolleginnen und Kollegen einzuwirken, tun sie es – und zwar genau dort, wo es zählt. Nicht bei der Dokumentation, nicht bei der Formalität, sondern beim konkreten Verhalten am Arbeitsplatz. Der mit 54,9 Prozent am häufigsten genannte Faktor, der die Wirksamkeit nach Auffassung der Sicherheitsbeauftragten selbst verbessern würde, ist ein stärkerer Erfahrungsaustausch – sowohl innerbetrieblich als auch mit Sicherheitsbeauftragten aus anderen Unternehmen. In BGHM-Betrieben lag dieser Wert sogar bei 68,3 Prozent. Sicherheitsbeauftragte wollen nicht allein arbeiten. Sie brauchen ein Netzwerk, einen Resonanzraum, in dem sie ihre Erfahrungen abgleichen, Fragen stellen und voneinander lernen können. Und ein dritter Befund verdient besondere Aufmerksamkeit: Je länger eine Person als Sicherheitsbeauftragter tätig ist, desto wirksamer schätzt sie ihre eigene Tätigkeit ein. SiBe-Wirksamkeit ist also nicht etwas, das man in einem Seminar erwirbt und dann hat. Sie wächst. Über Monate und Jahre. Durch Erfahrung, durch Routine, durch die Festigung der eigenen Rolle im Betrieb. Aber dieser Befund sollte nicht zu dem Schluss verleiten, dass Sicherheitsbeauftragte möglichst lange in der Rolle bleiben müssen. Denn die Frage ist: Warum brauchen sie überhaupt Jahre, um wirksam zu werden? Die Antwort liegt nicht in der Komplexität der Rolle. Sie liegt darin, dass Sicherheitsbeauftragte in den meisten Unternehmen nach ihrer Grundausbildung allein gelassen werden. Sie müssen sich Gesprächstechniken selbst aneignen, den Zugang zur Führungskraft selbst erarbeiten, den Umgang mit Widerstand durch Versuch und Irrtum lernen. Dass unter diesen Bedingungen SiBe-Wirksamkeit erst nach Jahren entsteht, ist kein Beleg dafür, dass es so lange dauern muss. Es ist ein Beleg dafür, dass das System versagt. Rotation kann sogar ein Vorteil sein: Wenn mehr Menschen im Unternehmen die Rolle des Sicherheitsbeauftragten durchlaufen, entsteht ein breiteres Verständnis für Sicherheit in der Organisation. Ehemalige Sicherheitsbeauftragte tragen ihre Perspektive in andere Positionen weiter. Aber Rotation funktioniert nur dann, wenn die Befähigung nicht Jahre dauert, sondern von Anfang an systematisch aufgebaut wird.

Sicherheitsbeauftragte werden ausgebildet, aber nicht befähigt. Sie bekommen Wissen, aber keine Wirksamkeit.

Was SiBe-Wirksamkeit bedeutet

SiBe-Wirksamkeit beschreibt die Fähigkeit von Sicherheitsbeauftragten, in ihrer Organisation tatsächlich etwas zu bewegen. Nicht theoretisch, nicht auf dem Papier, sondern im betrieblichen Alltag. Es geht um die Frage: Verändert die Anwesenheit und das Handeln eines Sicherheitsbeauftragten das Sicherheitsverhalten in seinem Bereich? Oder existiert er nur als Name auf einer Liste? Ein wirksamer Sicherheitsbeauftragter erkennt Gefährdungen nicht nur, er spricht sie an. Er wartet nicht auf Anweisungen, sondern wird selbst aktiv. Er wird von seinen Kolleginnen und Kollegen als Ansprechperson wahrgenommen, nicht als Kontrolleur. Und er arbeitet mit seiner Führungskraft zusammen, statt an ihr vorbei. Das klingt selbstverständlich. Ist es aber nicht. Denn die Voraussetzungen dafür werden in einer klassischen Ausbildung nicht geschaffen. Wissen über Vorschriften und Gefährdungen ist notwendig, aber es ist nicht hinreichend.

Zwischen „geschult" und „wirksam" liegt eine Lücke. Und genau diese Lücke ist der Grund, warum so viele Unternehmen trotz ausgebildeter Sicherheitsbeauftragte keine Veränderung sehen.

Was SiBe-Wirksamkeit nicht ist

SiBe-Wirksamkeit ist nicht dasselbe wie Sicherheitskultur. Sicherheitskultur beschreibt das Gesamtsystem eines Unternehmens: wie Führungskräfte mit Sicherheit umgehen, wie Prozesse gestaltet sind, welche Werte gelebt werden. Das ist ein wichtiges Thema, aber ein anderes. SiBe-Wirksamkeit hat einen klaren Fokus: eine konkrete Rolle im Unternehmen so zu entwickeln, dass sie ihre Aufgabe tatsächlich erfüllen kann. Es geht nicht um den Kulturwandel einer gesamten Organisation. Es geht darum, die Menschen, die als Sicherheitsbeauftragte benannt wurden, in die Lage zu versetzen, einen echten Beitrag zu leisten. Und SiBe-Wirksamkeit ist auch nicht einfach eine bessere Schulung. Es ist kein optimierter 2-Tages-Kurs mit moderneren Folien. Es ist ein grundlegend anderer Ansatz, der anerkennt, dass Wirksamkeit nicht in einem Seminarraum entsteht, sondern im Alltag. Über Wochen und Monate. Durch Anwendung, Reflexion und systematische Unterstützung.

Warum klassische Ausbildungen nicht ausreichen

Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel ein bis zwei Tage. In dieser Zeit werden Grundlagen zu Gefährdungen, Unfallverhütung, rechtlichen Rahmenbedingungen und zur Zusammenarbeit mit Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit vermittelt. Die Inhalte sind wichtig. Aber zwei Tage Frontalschulung sind kein Format, das nachhaltige Verhaltensänderung erzeugt. Kein Mensch wird in zwei Tagen zum wirksamen Akteur in einer komplexen Organisation. Das eigentliche Problem ist nicht die Qualität der Inhalte. Das Problem ist die Erwartung, die mit dieser Ausbildung verknüpft wird. Unternehmen schicken ihre Sicherheitsbeauftragten auf ein Seminar und glauben damit ihre Pflicht erfüllt zu haben. Der Haken ist gesetzt, die Dokumentation stimmt, das Thema ist erledigt. Dieses Missverständnis richtet in der Praxis erheblichen Schaden an. Ein typisches Szenario: Ein Mitarbeiter besucht ein ein- bis zweitägiges Seminar. Er wird mit Informationen über seine Rechte und Pflichten versorgt, hört etwas über Gefährdungsbeurteilungen und persönliche Schutzausrüstung, und kehrt motiviert in seinen Betrieb zurück. Zwei Tage Input, komprimiert, ohne Übung, ohne Anwendung, ohne Begleitung danach. Aber er hat neue Ideen, sieht Dinge, die ihm vorher nicht aufgefallen sind, und möchte etwas verändern. Dann passiert Folgendes: Seine Führungskraft weiß nicht, dass er auf einer Schulung war. Oder sie weiß es, aber nicht, was das für die Zusammenarbeit bedeutet. Kollegen reagieren irritiert, wenn er plötzlich auf Schutzausrüstung hinweist. Er hat keine regelmäßige Plattform, um seine Beobachtungen zu kommunizieren. Er hat keinen Austausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten. Und er hat niemanden, der ihm zeigt, wie man ein Gespräch führt, das nicht belehrend wirkt, sondern auf Augenhöhe stattfindet. Nach drei Monaten hat die Anfangsmotivation nachgelassen. Nach sechs Monaten ist der Sicherheitsbeauftragte wieder genau dort, wo er vor der Schulung war: formal benannt, praktisch unsichtbar. Dieses Muster ist kein Einzelfall. Es ist der Regelfall. Und es liegt daran, dass ein zweitägiges Seminar strukturell nicht in der Lage ist, SiBe-Wirksamkeit zu erzeugen. Es vermittelt Wissen. Aber es entwickelt keine Haltung, keine Kommunikationskompetenz und keine organisatorische Einbettung. Die DGUV-Studie bestätigt diesen Zusammenhang indirekt: Die Befragten nannten Kommunikation mit Führungskräften, Erfahrungsaustausch und bessere organisatorische Rahmenbedingungen als die wichtigsten Hebel für mehr SiBe-Wirksamkeit. Kein einziger dieser Hebel wird in einer klassischen Grundausbildung bedient.

Die Lücke zwischen Qualifizierung und SiBe-Wirksamkeit

Es hilft, diese Lücke genauer zu benennen. Denn sie ist nicht abstrakt. Sie zeigt sich in konkreten Situationen, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus ihrem Alltag kennen. Die Wissenslücke ist die offensichtlichste: Ein Sicherheitsbeauftragter kennt seine DGUV-Vorschriften, aber er versteht nicht, wie er eine Gefährdung im Kontext seines spezifischen Arbeitsbereichs einordnen soll. Ihm fehlt nicht das Regelwerk, sondern die Fähigkeit, es auf seine konkrete Situation anzuwenden. Die Haltungslücke ist subtiler: Ein Sicherheitsbeauftragter weiß, dass er Kollegen auf unsicheres Verhalten hinweisen soll. Aber er sieht sich nicht in der Position, das zu tun. Er fühlt sich nicht legitimiert. Er hat Angst, als Besserwisser wahrgenommen zu werden. Oder er hat schlicht nicht die innere Überzeugung, dass seine Rolle einen echten Unterschied machen kann. Die Kommunikationslücke ist die folgenreichste: Ein Sicherheitsbeauftragter beobachtet ein Problem. Er meldet es seiner Führungskraft. Nichts passiert. Er meldet es erneut. Wieder nichts. Er gibt auf. Nicht weil er nicht wollte, sondern weil ihm die kommunikativen Werkzeuge fehlen, um sein Anliegen so zu platzieren, dass es gehört und bearbeitet wird. Er kann das Problem beschreiben, aber er kann es nicht verkaufen. Und die Strukturlücke ist die am häufigsten übersehene: Selbst wenn ein Sicherheitsbeauftragter motiviert, kommunikativ kompetent und fachlich versiert ist, wird er scheitern, wenn die Organisation ihm keinen Raum gibt. Wenn es keinen festen Austausch gibt, kein Rückmeldeverfahren, keine klare Erwartungshaltung der Führungskraft, keinen Zugang zur Gefährdungsbeurteilung. Jede dieser Lücken für sich ist problematisch. In der Kombination sind sie der Grund, warum Sicherheitsbeauftragten-Wirksamkeit in der Mehrheit der deutschen Unternehmen nicht existiert. Die Menschen sind ausgebildet. Aber wirksam sind sie nicht.

Auch die DGUV hat das Problem erkannt: Der neue Grundsatz 311-004

Im Juni 2025 hat die DGUV mit dem Grundsatz 311-004 erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten veröffentlicht. Das Dokument trägt den Titel „Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten" und markiert einen Paradigmenwechsel in der Art, wie über die Befähigung von Sicherheitsbeauftragten gedacht wird. Der entscheidende Unterschied zu bisherigen Schulungskonzepten: Der Grundsatz definiert nicht mehr nur Inhalte, die vermittelt werden sollen. Er definiert Lernergebnisse, sogenannte Learning Outcomes. Es geht nicht mehr darum, was im Seminarraum erzählt wurde. Es geht darum, was der Sicherheitsbeauftragte danach tatsächlich kann. Konkret fordert der Grundsatz vier Kompetenzfelder: Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Personal- und Selbstkompetenz sowie Sozialkompetenz. Damit geht er weit über das hinaus, was klassische Schulungsanbieter bisher leisten. Denn Sozialkompetenz und Selbstkompetenz lassen sich nicht in einem Frontalvortrag vermitteln. Sie erfordern Übung, Reflexion und die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle. Besonders bemerkenswert ist, was der Grundsatz in seinem Kompetenzprofil formuliert. Sicherheitsbeauftragte sollen unter anderem: die Beziehung und Kommunikation zu Vorgesetzten aktiv gestalten können, mit Einwänden konstruktiv umgehen und andere motivieren, eine innere Haltung als Sicherheitsbeauftragte im Verlauf der Zeit ausgestalten, die eigene Rolle im Zusammenwirken mit Führungskräften reflektieren und Methoden aus der Qualifizierung in die Praxis überführen. Wer diese Liste liest, erkennt die Parallelen zum Wirksamkeitsprinzip sofort. Was die DGUV hier als Zielkompetenz definiert, deckt sich nahezu vollständig mit den drei Bereichen der SiBe-Wirksamkeit: Wissen und Haltung, Kommunikation und Beteiligung, System und Struktur. Und trotzdem bleibt eine entscheidende Frage offen: Der Grundsatz beschreibt, was Sicherheitsbeauftragte am Ende können sollen. Er lässt aber bewusst offen, wie dieses Ergebnis erreicht wird. Riecke Grünthal, die die Erstellung des Grundsatzes bei der DGUV koordiniert hat, formuliert es so: „Wir definieren das Ziel, nicht den Weg." Das bedeutet: Ob Präsenzseminar, Online-Schulung oder Blended Learning – die Form ist flexibel, solange das Ergebnis stimmt. Das ist ein vernünftiger Ansatz für ein Rahmenkonzept. Für die betriebliche Praxis stellt sich aber genau hier die Frage: Welcher Anbieter, welches Format und welches Programm ist tatsächlich in der Lage, diese anspruchsvollen Kompetenzen zu entwickeln? Ein zweitägiges Seminar mit Frontalunterricht wird den Anforderungen des Grundsatzes 311-004 kaum gerecht. Kommunikation mit Führungskräften aktiv gestalten, mit Einwänden konstruktiv umgehen, eine innere Haltung ausgestalten – das erfordert ein anderes Format. Es erfordert Anwendung, Begleitung und Zeit. Für Unternehmen, die SiBe-Wirksamkeit ernst nehmen, ist der neue Grundsatz eine Bestätigung und ein Auftrag zugleich. Eine Bestätigung, weil er offiziell anerkennt, dass reines Wissen nicht ausreicht. Und ein Auftrag, weil er die Messlatte für die Qualifizierung deutlich höher legt als bisher.
Der DGUV Grundsatz 311-004 beschreibt, was Sicherheitsbeauftragte können müssen. Er beschreibt nicht, wie Unternehmen dorthin kommen. Genau hier setzt das Wirksamkeitsprinzip an. Es übersetzt die Anforderungen an SiBe-Wirksamkeit in ein Modell, das zeigt, welche drei Bereiche zusammenwirken müssen, damit aus Qualifizierung tatsächlich Wirkung im Betrieb wird.

Das Wirksamkeitsprinzip

Wenn Ausbildung allein nicht reicht, was braucht es dann? Die Antwort liegt in drei Bereichen, die ineinandergreifen müssen. Bei safellows nennen wir dieses Zusammenspiel das Wirksamkeitsprinzip.
Das Wirksamkeitsprinzip von safellows: Drei Bereiche für SiBe-Wirksamkeit

Erst dort, wo alle drei zusammenkommen, entsteht SiBe-Wirksamkeit.

Drei Bereiche im Detail

Wissen & Haltung

Sicherheitsbeauftragte brauchen Fachwissen. Über Gefährdungen, über Vorschriften, über ihre Rechte und Pflichten. Aber Wissen allein verändert kein Verhalten. Was es zusätzlich braucht, ist eine innere Haltung: die Überzeugung, dass die eigene Rolle einen Unterschied macht. Dass es sich lohnt, unbequeme Gespräche zu führen. Dass Sicherheit Teil der eigenen professionellen Identität ist. Diese Haltung entsteht nicht durch Frontalunterricht. Sie entsteht durch Auseinandersetzung, Austausch und die Erfahrung, dass das eigene Handeln etwas bewirkt.

Kommunikation & Beteiligung

Die meisten Sicherheitsbeauftragten scheitern nicht an fehlendem Wissen. Sie scheitern daran, dass sie nicht gehört werden. Dass sie nicht wissen, wie sie einen Kollegen ansprechen, ohne belehrend zu wirken. Dass sie sich nicht trauen, ein Thema bei der Führungskraft zu platzieren. Kommunikation ist die Kernkompetenz eines wirksamen Sicherheitsbeauftragten. Wer überzeugend kommuniziert, wird gehört. Wer gehört wird, wird beteiligt. Und wer beteiligt wird, kann etwas verändern.

System & Struktur

Selbst der engagierteste Sicherheitsbeauftragte wird unwirksam, wenn die Organisation ihn nicht unterstützt. Wenn es keine regelmäßigen Austauschformate gibt. Wenn die Führungskraft nicht weiß, was sie von ihrem SiBe erwarten kann. SiBe-Wirksamkeit braucht ein System, das den einzelnen Sicherheitsbeauftragten trägt. Klare Rollen, definierte Schnittstellen, wirksame Prozesse. Von der Begehung über die Rückmeldung an die Führungskraft bis zum regelmässigen Austausch im Team. Ohne diese Struktur bleibt individuelles Engagement ein Strohfeuer.

Die Rolle der Führungskraft für SiBe-Wirksamkeit

Kein Thema wird in der Diskussion um SiBe-Wirksamkeit so häufig unterschätzt wie die Rolle der Führungskraft. Und kein Thema hat so viel Einfluss auf das Ergebnis. Die DGUV-Studie zeigt: 24,8 Prozent der Sicherheitsbeauftragten sagen, dass ihre Führungskräfte deren Aufgaben nicht kennen. Das klingt nach einer Minderheit. Die betriebliche Realität zeichnet ein anderes Bild. In hunderten von Trainings mit Führungskräften zeigt sich immer wieder: Viele wissen zwar, dass es Sicherheitsbeauftragte in ihrem Bereich gibt. Aber sie wissen nicht, was diese konkret tun könnten. Sie haben keine Erwartungshaltung formuliert. Und sie haben keinen Prozess etabliert, über den der Sicherheitsbeauftragte seine Beobachtungen einbringen kann. Das Ergebnis ist ein Vakuum. Der Sicherheitsbeauftragte wartet auf Aufgaben, die nicht kommen. Die Führungskraft wartet auf Initiative, die nicht entstehen kann, weil der Rahmen dafür fehlt. Beide Seiten sind frustriert, und beide haben aus ihrer Perspektive recht. Die Lösung liegt nicht darin, Führungskräften einen weiteren Pflichtkurs aufzuerlegen. Sie liegt darin, die Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Sicherheitsbeauftragtem aktiv zu gestalten. Das beginnt mit einer moderierten Ausarbeitung gegenseitiger Erwartungen. Was erwartet die Führungskraft von ihrem Sicherheitsbeauftragten? Was braucht der Sicherheitsbeauftragte von seiner Führungskraft, um SiBe-Wirksamkeit entfalten zu können? Schon allein dieses Gespräch – wenn es ehrlich und auf Augenhöhe geführt wird – verändert die Dynamik in einem Bereich grundlegend. Erfahrungsgemäß führt dieser Prozess bei vielen Führungskräften zu einer überraschenden Erkenntnis: Sicherheitsbeauftragte sind nicht nur ein notwendiges Übel zur Rechtskonformität. Sie sind ein Hebel, den die Führungskraft selbst noch nie genutzt hat. Ein Hebel, der direkt vor Ort wirkt, an der Basis der Organisation, dort wo die Gefährdungen tatsächlich entstehen.
Wissen ohne Kommunikation bleibt stumm. Kommunikation ohne Struktur verpufft. Struktur ohne Haltung wird zur leeren Hülle. Erst wo alle drei Kreise sich überschneiden, entsteht echte SiBe-Wirksamkeit.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Wenn Sie diesen Text lesen, stehen die Chancen gut, dass Sie die beschriebene Situation kennen. Sie haben Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. Vielleicht sogar bei einem guten Anbieter. Und trotzdem hat sich wenig verändert. Das liegt nicht an Ihren Sicherheitsbeauftragten. Es liegt daran, dass Ausbildung das falsche Versprechen war.

Das richtige Versprechen heißt Wirksamkeit.

safellows® hat einen klaren Fokus: die Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten. Mit dem Wirksamkeitsprinzip als Grundlage und der safetyfellow®-Ausbildung als Programm entwickeln wir Ihre Sicherheitsbeauftragten so, dass sie in Ihrem Unternehmen tatsächlich einen Unterschied machen. Nicht mit einem Seminar. Nicht mit einer Checkliste. Sondern mit System.

Warum SiBe-Wirksamkeit jetzt dringend ist

Am 26. März 2026 hat der Deutsche Bundestag mit 430 gegen 132 Stimmen eine Änderung des § 22 SGB VII beschlossen. Die pauschale Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gilt künftig erst ab 50 Beschäftigten – bisher lag der Schwellenwert bei 20. Für Betriebe mit 20 bis 49 Beschäftigten besteht die Pflicht nur noch dann, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt. Für Betriebe unter 20 Beschäftigten entfällt sie vollständig. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 29. Mai 2026 in Kraft. Die Folgen sind erheblich. Das BMAS rechnet mit dem Wegfall von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten-Positionen. Die BDA spricht von einer jährlichen Entlastung von 135 Millionen Euro. DGUV, DGB und IG Metall haben die Reform scharf kritisiert. Ihre Position: Die Einsparungen gehen zulasten bewährter Präventionsstrukturen. Sicherheitsbeauftragte seien gerade in kleinen Betrieben oft die einzigen Arbeitsschutzakteure, die dauerhaft vor Ort sind. Beide Seiten haben aus ihrer Perspektive recht. Und genau das ist der Punkt. Denn die Reform ist nicht in einem Vakuum entstanden. Sie ist die politische Konsequenz einer Realität, die in vielen Betrieben seit Jahren sichtbar ist: Sicherheitsbeauftragte werden bestellt, aber nicht befähigt. Sie existieren auf dem Papier, aber nicht im Bewusstsein der Organisation. Die DGUV-Studie von 2023 hat genau das dokumentiert. Und wenn die Hälfte aller Sicherheitsbeauftragten in der Praxis keine spürbare Wirkung entfaltet, dann ist es politisch nachvollziehbar, ihre Pflichtbestellung als Bürokratie einzustufen. Das Problem war nie die Rolle. Das Problem war die fehlende Wirksamkeit. Für Unternehmen, die SiBe-Wirksamkeit ernst nehmen, ändert sich durch die Reform im Kern wenig. Wer Sicherheitsbeauftragte als wirksame Multiplikatoren einsetzt, wird das weiter tun – unabhängig vom Schwellenwert. Die Gefährdungsbeurteilung rückt durch die Neuregelung sogar stärker in den Mittelpunkt, weil sie künftig das zentrale Entscheidungskriterium dafür ist, ob und wie viele Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Aber für die Branche insgesamt sendet die Reform ein Signal: Sicherheitsbeauftragten-Wirksamkeit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss nachgewiesen, nicht nur behauptet werden. Unternehmen, die das können, stehen stärker da als zuvor. Unternehmen, die es nicht können, verlieren mit dem neuen Gesetz auch die formale Verpflichtung, es überhaupt zu versuchen.

Diese Unternehmen setzen bereits auf SiBe-Wirksamkeit:

Referenzkunde MAN Truck & Bus SE
Referenzkunde Weidmüller
Referenzkunde Kern Drucklufttechnik
Referenzkunde Deutsches Rotes Kreuz
Referenzkunde Aricare Betreuung GmbH

Wie steht es um die Wirksamkeit Ihrer Sicherheitsbeauftragten?

Lassen Sie uns in einem kurzen Gespräch herausfinden, wo Ihr Unternehmen steht und was der nächste Schritt sein kann.
Wir machen Sicherheitsbeauftragte wirksam – mit System, nicht mit Zufall.
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