Die häufigsten Fehler beim Bestellen von Sicherheitsbeauftragten sind die falsche Auswahl, eine fehlende Aufgabenbeschreibung, kein vereinbartes Zeitkontingent und ein Start ohne Ausbildung. Seit dem 29. Mai 2026 musst du nach § 22 SGB VII ab regelmäßig 50 Beschäftigten bestellen, zwischen 21 und 49 Beschäftigten nur bei besonderer Gefährdung laut Gefährdungsbeurteilung. Der Betriebsrat ist an der Bestellung zu beteiligen, und für die Ausbildung sorgt nach § 23 SGB VII deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Das Schreiben ist schnell aufgesetzt. „Hiermit bestellen wir dich zum Sicherheitsbeauftragten für die Montage.“ Unterschrift, Kopie in die Personalakte, erledigt. Ein halbes Jahr später fragt die Sifa bei der Begehung, wer in der Montage eigentlich SiBe ist. Der Meister zuckt mit den Schultern.
So läuft es in vielen Betrieben. Die Bestellung wird als Formalie behandelt, und genau dort entstehen Fehler, die später
SiBe-Wirksamkeit kosten. Hier sind zehn, die wir immer wieder sehen. Jeder davon lässt sich vermeiden.
Seit dem 29. Mai 2026 gilt ein neuer § 22 SGB VII. Die Pflicht zur Bestellung beginnt bei regelmäßig 50 Beschäftigten. Vorher lag die Grenze bei 20. Zwischen 21 und 49 Beschäftigten musst du bestellen, wenn deine Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.
Ob Pflicht oder freiwillig: Die folgenden Fehler kosten in beiden Fällen Wirkung.
Der Fehler: Du bestellst, wer gerade nicht Nein gesagt hat. Oft findet sich niemand für die Rolle. Also trifft es den, der in der Teambesprechung nicht schnell genug weggeschaut hat. Das geht auf zwei Arten schief. Entweder passiert gar nichts, weil die Person die Aufgabe liegen lässt. Oder sie erzählt in der Pause, dass die Rolle überflüssig ist. Dann arbeitet sie aktiv gegen den Arbeitsschutz.
Überleg dir vorher, wie die Rolle attraktiv wird. Manche Betriebe positionieren sie bewusst als Vorstufe zur Führungsrolle. Das passt, denn eine gute Qualifizierung vermittelt vieles, was Führungskräfte später brauchen, etwa schwierige Gespräche mit Kollegen. Nimm Kandidaten außerdem die Sorge vor der Haftung, bevor sie zusagen. Was dazu gilt, steht im Artikel
Haftung des Sicherheitsbeauftragten.
Von einer Gehaltszulage für die Rolle raten wir ab. Sie zieht im Zweifel Menschen an, denen es ums Geld geht. Die Aufgabe wird dann Nebensache.
Der Fehler: Du machst eine Führungskraft zum SiBe. Wenn die Rolle ein Sprungbrett ist, liegt der Gedanke nahe. Er passt aber nicht zur Rolle. Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Führungskraft. Sie haben keine Weisungsbefugnis und sprechen mit ihren Kollegen auf Augenhöhe.
Ein Beispiel: Die Schichtleiterin spricht einen Kollegen auf die fehlende Schutzbrille an. Das ist eine Anweisung, egal wie freundlich sie es sagt. Sagt der SiBe vom Nachbarplatz denselben Satz, ist es ein kollegialer Hinweis. Genau diese Wirkung geht verloren, wenn eine Führungskraft die Rolle übernimmt. Wird ein SiBe befördert, such für die Rolle eine Nachfolge.
Der Fehler: Die Bestellung kommt ohne Aufgabenbeschreibung. Ein Schreiben mit dem Betreff „Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten“, und das war es. Über die konkreten Erwartungen hat niemand gesprochen. Der SiBe weiß nicht, was er tun soll, und die Führungskraft erwartet etwas ganz anderes. Auch die Sifa kann sich auf keine klare Rollenverteilung stützen. Frust gibt es dann auf allen Seiten.
Kläre vor der Bestellung, welche Aufgaben der SiBe übernimmt und wo seine Grenzen liegen. Schreib das auf und besprich es mit allen Beteiligten.
Der Fehler: Es gibt kein Zeitkontingent. Die SiBe-Rolle kommt zur eigentlichen Arbeit dazu. Ohne vereinbarte Zeit passiert eins von zwei Dingen. Der SiBe verliert sich in Sicherheitsthemen, und seine Haupttätigkeit bleibt liegen. Oder die Produktion hat immer Vorrang, und die Sicherheitsarbeit findet nie statt.
§ 22 SGB VII nennt keine feste Stundenzahl. Ein fest vereinbartes Zeitkontingent gibt beiden Seiten Orientierung. Der SiBe weiß, wie viel Zeit er sich nehmen darf. Die Führungskraft weiß, womit sie planen muss. Wer dreimal hört „Jetzt nicht, wir haben einen Eilauftrag“, zieht sich irgendwann zurück.
Der Fehler: Niemand baut ein Netzwerk auf. Der SiBe ist bestellt, aber keiner klärt, mit wem er zusammenarbeitet. Er kennt die Sifa nur vom Namen. Der Abteilungsleiter weiß nicht, dass es in seinem Bereich einen SiBe gibt. Und zur Sitzung des Arbeitsschutzausschusses wird er nie eingeladen, obwohl § 11 ASiG ihn dort vorsieht. Mehr dazu im Artikel
Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutzausschuss.
Besonders oft passiert das beim Führungswechsel. Der SiBe war schon da, die neue Führungskraft hat davon nie erfahren. Ohne einen Ablauf, der Zuständigkeiten sichtbar macht, verliert der SiBe seine Anbindung. Leg fest, wer bei einem Wechsel wen informiert.
Der Fehler: Der Betriebsrat bleibt außen vor. Gibt es einen Betriebsrat oder Personalrat, ist er an der Bestellung zu beteiligen. So steht es in § 22 Abs. 1 SGB VII. Es lohnt sich auch inhaltlich. Der Betriebsrat gehört zum Netzwerk des SiBe und kann seine Arbeit stützen. Wer ihn übergeht, verschenkt einen Verbündeten.
Der Fehler: Der SiBe startet ohne Ausbildung. Dann bringt er sich entweder alles mühsam selbst bei oder lässt es ganz. Beides kostet Wirksamkeit.
Die Reihenfolge ist zweitrangig. Du kannst erst bestellen und dann ausbilden oder umgekehrt. Wichtig ist ein konkreter Plan, wann welche Qualifizierung stattfindet. Nach § 23 SGB VII sorgen die Unfallversicherungsträger für die Ausbildung, du stellst deinen SiBe dafür frei und zahlst den Lohn weiter.
Maßstab für die Grundqualifizierung ist der DGUV Grundsatz 311-004 in der Ausgabe Mai 2025. Er beschreibt Lernergebnisse, also was SiBes am Ende können sollen. Einen festen Zeitumfang schreibt er nicht vor. Was das für die Wahl einer Schulung bedeutet, steht im Artikel
DGUV Grundsatz 311-004. Wie wir das umsetzen, siehst du bei unserer
Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte.
Der Fehler: Nach der Schulung kommt nichts mehr. Auch mit Zertifikat in der Tasche brauchen neue SiBes in den ersten Wochen Begleitung. Ohne Einarbeitung fühlen sie sich schnell allein gelassen und verlieren früh die Lust.
Martina Ostfechtel von safellows hat genau so angefangen. Sie ist als Sicherheitsbeauftragte im produzierenden Gewerbe gestartet, ohne Einarbeitung, nur mit Zertifikat. Später wurde sie Gesundheitswissenschaftlerin mit einem M.Sc. in Public Health und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Heute sitzt sie im Beirat der BG RCI.
Gut funktioniert ein Patensystem. Ein erfahrener SiBe begleitet den neuen in der Anfangszeit, zum Beispiel bei den ersten Rundgängen mit der
Checkliste für die Begehung. Entscheidend ist die Erfahrung in der Rolle, das Alter spielt keine Rolle. Wie ein Fahrplan für die ersten Monate aussieht, steht im Artikel
Sicherheitsbeauftragte onboarden.
Der Fehler: Keiner weiß, wer der SiBe ist. Ein SiBe, den niemand kennt, kann kein Ansprechpartner sein. Trotzdem wird er oft nie in seiner Abteilung vorgestellt. Fünf Minuten in der nächsten Schichtbesprechung reichen: „Das ist Jana. Sie ist ab heute unsere Sicherheitsbeauftragte. Mit Sicherheitsthemen könnt ihr jederzeit zu ihr kommen.“
Das gilt auch in Richtung Sifa. Steuert die Personalabteilung die Bestellung, muss die Sifa erfahren, wer bestellt wurde. Sonst fehlt eine der wichtigsten Verbindungen von Anfang an.
Der Fehler: Die Rolle wird als Kontrolle verstanden. Manche Betriebe positionieren den SiBe als zusätzlichen Kontrolleur. Er geht mit dem Klemmbrett durch die Halle, und die Kollegen verdrehen die Augen, wenn er kommt. Dann gilt er als Arbeitsschutzpolizei, und niemand erzählt ihm mehr, wo es wirklich hakt. Auch
Beinaheunfälle erfährt er dann nicht mehr.
Gute SiBes wirken als Multiplikatoren. Sie nehmen ihre Kollegen mit und sind für sie eine Anlaufstelle auf Augenhöhe. Dafür braucht es ein klares Rollenverständnis im Betrieb und eine Qualifizierung, die genau darauf vorbereitet. Wie das im Alltag aussieht, beschreibt der Artikel
Sicherheitsbeauftragte strategisch einbinden.
Leg dir das letzte Bestellschreiben aus deinem Betrieb neben diese Liste. Geh die zehn Punkte durch und markier, was bei euch fehlt. Vieles davon klärst du in einem einzigen Gespräch mit SiBe, Führungskraft und Sifa. Wo dein Betrieb bei der SiBe-Wirksamkeit insgesamt steht, zeigt dir der kostenlose
Report. Wenn du das System Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich neu aufstellen willst, unterstützen wir dich mit unserer
Beratung für KMU, die über das BAFA gefördert werden kann.
§ 22 SGB VII schreibt keine Form vor, üblich ist trotzdem die schriftliche Bestellung. Was hineingehört und wie daraus eine Urkunde mit Wertschätzung wird, steht im Artikel
Vorlage für die Bestellurkunde.
Nein. Sicherheitsbeauftragte tragen keine zusätzliche Haftung für die Durchführung des Arbeitsschutzes. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer und bei den Führungskräften.
Nein. § 22 Abs. 3 SGB VII verbietet, Sicherheitsbeauftragte wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu benachteiligen.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die DGUV Information 211-042 nennt als Orientierung eine Auffrischung spätestens drei bis fünf Jahre nach der Ausbildung.