Sicherheitsbeauftragte sind feste Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss. So steht es in § 11 ASiG. Den Ausschuss muss jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten bilden, er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Dort bringen SiBes ein, was sie im Alltag sehen und hören.
In vielen Betrieben steht das nur auf dem Papier. In einer Befragung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV mit mehr als 1.600 Sicherheitsbeauftragten gaben 26,1 % an, dass sie nicht im Arbeitsschutzausschuss eingebunden sind. Damit verschenken diese Betriebe viel Wissen.
Laut § 11 ASiG gehören dazu der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person, zwei Mitglieder des Betriebsrats, die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten. Wie sich Sifa und SiBe unterscheiden, steht im Artikel
Unterschied zwischen Sifa und SiBe.
Bei vielen SiBes muss nicht jeder in jeder Sitzung dabei sein. Bewährt hat sich, dass die SiBes sich abwechseln oder einen Sprecher bestimmen, der die Themen aller mitbringt.
SiBes kennen die Stellen, die im Alltag haken. Den Not-Halt, der immer zugestellt ist. Die Schutzbrille, die nach einer Stunde beschlägt. Im Ausschuss können sie diese Themen dorthin bringen, wo entschieden wird.
Ich bin im Beirat der BG RCI und sitze dort regelmäßig mit Menschen aus ganz unterschiedlichen Betrieben zusammen. Die besten Hinweise kommen fast immer von denen, die nah an der Arbeit sind. Im Arbeitsschutzausschuss ist das genauso.
Sammle in den Wochen davor deine Beobachtungen. Dazu gehören auch
Beinaheunfälle, die dir Kollegen erzählt haben. Such dir zwei oder drei Themen aus, die dir am wichtigsten sind.
Bereite für jedes Thema einen kurzen Satz vor: Was ist das Problem, wo genau, und was schlägst du vor? Wer so vorbereitet kommt, wird gehört. Melde deine Themen vorher bei der Person an, die die Tagesordnung macht, meist die Sifa.
Lade die SiBes rechtzeitig ein und plane einen festen Tagesordnungspunkt für ihre Themen ein. Gib ihnen nach der Sitzung Rückmeldung, was aus ihren Punkten geworden ist. So erleben sie, dass ihre Arbeit Folgen hat.
Der Ausschuss ist außerdem ein guter Ort, um SiBes sichtbar zu machen. Wenn die Geschäftsführung dort einem SiBe für einen Hinweis dankt, spricht sich das herum. Wie du SiBes fest in Abläufe einbaust, beschreibt der Artikel
Sicherheitsbeauftragte strategisch einbinden. Ein fester Platz im Ausschuss ist ein wichtiger Baustein für
SiBe-Wirksamkeit.
Schau nach, wann die nächste Sitzung eures Arbeitsschutzausschusses ist und ob die SiBes eingeladen sind. Wenn nicht, sprich die Sifa darauf an. Wenn du wissen willst, wie gut deine SiBes heute eingebunden sind, hilft dir unsere
Analyse für Unternehmen. Beispiele aus anderen Betrieben stehen im kostenlosen
Report.
Nach § 11 ASiG muss jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.
Das Gesetz nennt die Sicherheitsbeauftragten als Mitglieder. Bei vielen SiBes regeln Betriebe oft, dass sie sich abwechseln oder einen Sprecher bestimmen.
Ja. Die Arbeit als SiBe gehört zur Arbeit, also auch die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss.