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Recht · 13. April 2026 · 7 Min. Lesezeit

Geprüft und aktualisiert am

Sicherheitsbeauftragter: Ab wie vielen Mitarbeitern ist er Pflicht?

Seit Mai 2026 brauchst du Sicherheitsbeauftragte ab 50 Beschäftigten. Was du bei 21 bis 49 prüfen musst und wie du die Entscheidung festhältst.

Seit dem 29. Mai 2026 musst du Sicherheitsbeauftragte bestellen, wenn in deinem Unternehmen regelmäßig 50 oder mehr Menschen arbeiten (§ 22 Abs. 1 SGB VII). Bei 21 bis 49 Beschäftigten gilt die Pflicht nur, wenn deine Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Hast du weniger als 250 Beschäftigte und keine besondere Gefährdung, genügt eine Person.
Vorher lag die Grenze bei mehr als 20 Beschäftigten. Für viele Betriebe unter 50 heißt das: Die Gefährdungsbeurteilung muss jetzt eine Frage beantworten, die früher eine Zahl beantwortet hat. Wie viele SiBes du brauchst, wenn die Pflicht greift, steht im Artikel Anzahl der Sicherheitsbeauftragten festlegen. Hier geht es um die Frage davor.

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Sicherheitsbeauftragten?

Der Bundestag hat die Änderung am 26. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Sie gehört zu einem Paket für weniger Bürokratie in kleinen und mittleren Unternehmen. Seit dem 29. Mai 2026 gilt dieses Stufenmodell:
  • Bis 20 Beschäftigte: keine Pflicht. Das war schon vorher so.
  • 21 bis 49 Beschäftigte: Pflicht für einen SiBe, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.
  • 50 bis 249 Beschäftigte: Pflicht. Ohne besondere Gefährdung genügt eine Person.
  • Ab 250 Beschäftigte: Pflicht. Die Anzahl richtet sich nach § 20 DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001.
Ab 250 Beschäftigten zählen diese Kriterien:
  • räumliche Nähe zu den Beschäftigten
  • zeitliche Nähe, also Schichten und Arbeitszeiten
  • fachliche Nähe zu den Tätigkeiten im Bereich
  • die Zahl der Beschäftigten
  • die Unfall- und Gesundheitsgefahren
Maßgeblich ist die Zahl der regelmäßig Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 1 wird an die neue Rechtslage angepasst. Schau deshalb in den nächsten Monaten bei deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach, was sich dort ändert.

Was bleibt trotz der Reform gleich?

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt weiter beim Unternehmer und bei den Führungskräften. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bleibt Pflicht, egal wie groß der Betrieb ist. Du darfst außerdem jederzeit freiwillig Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Reform nimmt eine Pflicht weg. Die Möglichkeit bleibt.
Auch die Aufgabe ist dieselbe. Nach § 22 Abs. 2 SGB VII unterstützen SiBes den Unternehmer bei der Unfallverhütung. Sie achten auf Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstung und machen auf Gefahren aufmerksam. Was das im Alltag heißt, steht im Artikel Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten.

Was gilt als besondere Gefährdung?

Hier liegt der Knackpunkt für alle Betriebe zwischen 21 und 49 Beschäftigten. Das Gesetz definiert den Begriff nicht. Bis die DGUV Vorschrift 1 ihn konkretisiert, begründest du selbst, wie du ihn für deinen Betrieb auslegst.
Typische Hinweise auf eine besondere Gefährdung sind:
  • Arbeiten in der Höhe, auf Leitern, Gerüsten oder Dächern
  • Gefahrstoffe, die eingeatmet, berührt oder verschüttet werden können
  • Maschinen und Anlagen mit erhöhtem Verletzungsrisiko, etwa Pressen
  • Lärmbereiche, in denen Beschäftigte dauerhaft arbeiten
  • Arbeiten an oder in der Nähe spannungsführender Teile
  • wechselnde Einsatzorte, etwa Montage beim Kunden oder auf der Baustelle
Deine Berufsgenossenschaft kann dir im Einzelfall Orientierung geben. Frag dort nach, bevor du eine Entscheidung festschreibst.

Braucht ein Betrieb mit 38 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten?

Das hängt vom Betrieb ab. Nimm einen Produktionsbetrieb mit 38 Leuten. In Halle 2 laufen Pressen. Im Lager stehen Gefahrstoffe. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung kommt hier zu einem klaren Ergebnis: Der Betrieb braucht einen Sicherheitsbeauftragten.
Zwei Straßen weiter sitzt ein Planungsbüro mit 38 Bildschirmarbeitsplätzen. Hier entfällt die Pflicht in der Regel. Gleiche Größe, andere Antwort. Den Ausschlag gibt die Gefährdungsbeurteilung.
Für Bau und Handwerk gilt das besonders. Ein Dachdecker arbeitet jeden Tag an einem anderen Ort unter anderen Bedingungen. Bei den meisten Bau- und Handwerksbetrieben mit 21 bis 49 Beschäftigten wird die Beurteilung deshalb ergeben: Ein SiBe ist weiter nötig.

Wie dokumentiere ich die Entscheidung?

Früher war die Frage schnell beantwortet. Beschäftigte zählen, mehr als 20, also bestellen. Heute muss die Gefährdungsbeurteilung die Antwort ausdrücklich liefern. Eine Beurteilung, die nur Häkchen setzt, schafft das kaum.
Halte schriftlich fest:
  • welche Tätigkeiten du auf besondere Gefährdungen geprüft hast
  • zu welchem Ergebnis du gekommen bist und warum
  • ob deine Arbeitsschutzorganisation ohne Sicherheitsbeauftragte ausreicht
  • wann du die Bewertung wieder ansiehst, zum Beispiel bei einer neuen Maschine oder einem neuen Auftragstyp
Die Entscheidung liegt bei dir als Arbeitgeber. Bei der nächsten Betriebsbesichtigung kann die Aufsichtsperson deiner Berufsgenossenschaft genau diese Stelle sehen wollen.

Lohnt sich ein Sicherheitsbeauftragter auch ohne Pflicht?

Ergibt deine Gefährdungsbeurteilung keine besondere Gefährdung, bist du von der Pflicht befreit. Dann ist die Versuchung groß, den SiBe abzuschaffen. Schau vorher auf deinen Alltag.
In Betrieben dieser Größe ist der SiBe oft die einzige Person im Arbeitsschutz, die jeden Tag vor Ort ist. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt in Abständen. Der Betriebsarzt auch. Dazwischen läuft der Betrieb. Den Unterschied zwischen Sifa und SiBe haben wir in einem eigenen Artikel erklärt.
Der SiBe merkt, wenn die Schutzbrille liegen bleibt, weil sie drückt. Er hört von dem Beinaheunfall am Stapler, den keiner gemeldet hat, weil keiner wusste, an wen.
Kern Drucklufttechnik in Oelde hat 18 Beschäftigte. Eine Pflicht gab es dort nie. Trotzdem hat der Betrieb Sven Marquardt zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen. Seitdem kommen Ideen aus der Mannschaft. Das reicht bis zur Auswahl des Schutzhelms.

Was ändert sich für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten?

Die Pflicht bleibt. Ohne besondere Gefährdung genügt aber eine Person. In vielen Betrieben heißt das: Wo vorher drei SiBes auf Schichten und Bereiche verteilt waren, steht künftig vielleicht einer.
Diese Person muss mehr leisten. Ein SiBe, den in der Spätschicht niemand kennt, fällt jetzt doppelt ins Gewicht. Das Gesetz nennt die Untergrenze. Ob eine Person für deine Schichten und Hallen reicht, klärst du mit den Kriterien aus dem Artikel zur Anzahl. Wie du einen einzelnen SiBe so einsetzt, dass er überall ankommt, zeigt der Artikel Sicherheitsbeauftragte strategisch einbinden.

Reicht es, einen SiBe zu bestellen?

Mit der Bestellung fängt die Arbeit erst an. Ich war Leiter HSE in einem Industrieunternehmen. Dort hatte ich über 20 SiBes. Ich habe sie nur ab und zu eingebunden. Einen festen Platz in meiner Arbeit hatten sie nicht. Ihre Bereiche habe ich öfter gesehen. Mit den SiBes selbst habe ich wenig gesprochen. Bestellt waren sie alle.
In einer Befragung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV mit mehr als 1.600 Sicherheitsbeauftragten nannten 65,0 % den regelmäßigen Austausch mit Vorgesetzten als Erfolgsfaktor ihrer Arbeit. 52,7 % sehen wirksame Verbesserungen, wenn sie an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken. Für dich heißt das: Hol deinen SiBe dazu, wenn du die Gefährdungsbeurteilung überarbeitest.
Ein SiBe wirkt, wenn seine Führungskraft klar sagt, was sie von ihm erwartet, und seine Hinweise bearbeitet. Wie das im Betrieb gelingt, beschreibt unser Ansatz zur SiBe-Wirksamkeit. Die Frage nach der SiBe-Wirksamkeit stellt sich bei einem einzigen SiBe genauso wie bei zwanzig.

Dein nächster Schritt

Hol dir diese Woche deine Gefährdungsbeurteilung auf den Tisch. Such die Stelle, an der die Frage nach dem Sicherheitsbeauftragten beantwortet wird. Steht dort nichts, ist das dein erster Eintrag. Wenn du dabei Unterstützung willst: Unsere Beratung für kleine und mittlere Unternehmen wird vom BAFA gefördert. Wie andere Betriebe ihre SiBes aufstellen, liest du im kostenlosen Report Mit System zu wirksamen Sicherheitsbeauftragten.

Häufige Fragen

Kann die Berufsgenossenschaft einen Sicherheitsbeauftragten anordnen?

Ja. Nach § 22 Abs. 1 SGB VII kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass du Sicherheitsbeauftragte bestellst, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Das gilt unabhängig davon, wie du die Frage selbst beantwortet hast.

Muss der Betriebsrat bei der Bestellung beteiligt werden?

Ja. Das Gesetz verlangt die Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats, auch bei einem einzelnen SiBe zwischen 21 und 49 Beschäftigten.

Darf ich bestellte SiBes nach der Reform abberufen?

Fällt die Pflicht weg, kannst du die Bestellung widerrufen. Bis zum Widerruf gilt das Benachteiligungsverbot nach § 22 Abs. 3 SGB VII. Sprich vorher mit den SiBes und dem Betriebsrat, denn ein stiller Widerruf sendet ein Signal an die ganze Belegschaft.

Wer zahlt die Ausbildung eines freiwillig bestellten SiBe?

Nach § 23 SGB VII sorgen die Unfallversicherungsträger für die Aus- und Fortbildung und tragen die Kosten ihrer Lehrgänge. Du stellst den SiBe frei und zahlst das Arbeitsentgelt weiter. Frag bei deiner Berufsgenossenschaft, ob ihr Angebot auch freiwillig bestellte SiBes einschließt.

Quellen

  • § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte, Fassung ab 29. Mai 2026, gesetze-im-internet.de
  • § 23 SGB VII Aus- und Fortbildung, gesetze-im-internet.de
  • § 5 Arbeitsschutzgesetz, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, gesetze-im-internet.de
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, DGUV, publikationen.dguv.de
  • DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, DGUV, Ausgabe 2025, publikationen.dguv.de
  • DGUV (Hrsg.): „Verbesserung der Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten. Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze für erfolgreiche außerbetriebliche und innerbetriebliche Maßnahmen“, mit Ergebnissen der Befragung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG), Webcode p022400: publikationen.dguv.de
Dario Ostfechtel

Geschrieben von

Dario Ostfechtel

Sicherheitsingenieur, Gründer von safellows

Dario war Head of HSE in der Produktion und hatte über 20 Sicherheitsbeauftragte, die er nur ab und zu beteiligt hat. Heute hilft er Betrieben, ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam zu machen.

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