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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 4. November 2026

Unser Anspruch

Alle sollen safellows.com gut nutzen können, auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit starker Vergrößerung. Wir orientieren uns dafür an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA und an der europäischen Norm EN 301 549.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, eine Ausnahme vor. Außerdem richtet sich unser Angebot an Unternehmen. Wir setzen die Anforderungen trotzdem freiwillig um, so gut es uns möglich ist.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist weitgehend mit WCAG 2.1 AA vereinbar. Wir haben sie am 4. November 2026 selbst geprüft: mit dem Prüfwerkzeug axe-core, nur mit der Tastatur und auf einem 320 Pixel breiten Bildschirm.

Was noch nicht barrierefrei ist

  • Terminbuchung: Den Kalender auf der Seite Erstgespräch stellt Calendly bereit. Auf dessen Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. Einen Termin bekommst du auch per E-Mail.
  • Systemcheck: Der Fragebogen läuft über Typeform und ist mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar. Auf Wunsch schicken wir dir die Fragen per E-Mail.
  • Videos und Podcast: Untertitel für Videos und Transkripte für Podcastfolgen gibt es noch nicht überall. Wir ergänzen sie nach und nach.

Barrieren melden

Du kommst an einer Stelle nicht weiter? Schreib uns an service@safellows.com. Wir melden uns so schnell wie möglich und schicken dir die Inhalte auf Wunsch in einer Form, die für dich passt.