Anzahl der Sicherheitsbeauftragten: Wie viele braucht dein Betrieb?
Ab 50 Beschäftigten Pflicht, ab 250 zählen fünf Kriterien der DGUV Regel 100-001. So legst du fest, wie viele Sicherheitsbeauftragte dein Betrieb braucht.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte du brauchst, hängt seit dem 29. Mai 2026 zuerst von deiner Betriebsgröße ab. Nach § 22 Abs. 1 SGB VII musst du ab regelmäßig 50 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen, bei 21 bis 49 nur bei besonderer Gefährdung laut Gefährdungsbeurteilung. Bis 249 Beschäftigte ohne besondere Gefährdung genügt eine Person, ab 250 legst du die Anzahl nach § 20 DGUV Vorschrift 1 und den fünf Kriterien der DGUV Regel 100-001 fest.
Die Zahl im Gesetz ist eine Untergrenze. Ob deine SiBes im Alltag etwas bewegen, entscheidet sich vor Ort. Arbeiten sie dort, wo die Leute sind, und kennt man sie? Darum geht es in diesem Artikel.
Ab wann musst du Sicherheitsbeauftragte bestellen?
Der Bundestag hat die Schwelle am 26. März 2026 angehoben, im Rahmen eines Pakets für weniger Bürokratie. Vorher lag sie bei mehr als 20 Beschäftigten. Seit dem 29. Mai 2026 gilt:
Bis 20 Beschäftigte: keine Pflicht.
21 bis 49 Beschäftigte: ein SiBe, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.
50 bis 249 Beschäftigte: Pflicht. Ohne besondere Gefährdung genügt eine Person.
Ab 250 Beschäftigte: Pflicht. Die Anzahl richtest du nach den Kriterien aus DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001.
Reicht ein Sicherheitsbeauftragter für 200 Beschäftigte?
Rechtlich ja, wenn keine besondere Gefährdung besteht. Praktisch lohnt sich ein zweiter Blick. Stell dir einen Betrieb mit 200 Leuten vor, zwei Hallen und ein Lager im Zweischichtbetrieb. Der eine SiBe arbeitet in der Frühschicht in Halle 1. Wer in der Spätschicht im Lager einen kaputten Handlauf sieht, geht damit nicht zu ihm. Er weiß oft gar nicht, wer das ist.
Dario kennt diese Lage von der anderen Seite. Als Leiter HSE in einem Industrieunternehmen hatte er über 20 Sicherheitsbeauftragte. Er hat sie nur ab und zu eingebunden, sie hatten keinen festen Platz in seiner Arbeit. Ihre Bereiche hat er öfter gesehen als die SiBes selbst. Die Anzahl stimmte. Was fehlte, war ihr Platz in der täglichen Arbeit. Wie du das anders machst, steht im Artikel Sicherheitsbeauftragte strategisch einbinden.
Nach welchen Kriterien legst du die Anzahl fest?
Die DGUV Regel 100-001 nennt fünf Kriterien. Ab 250 Beschäftigten richtest du die Anzahl danach aus. Darunter helfen sie dir zu prüfen, ob eine Person wirklich reicht.
Wie nah ist der SiBe an seinen Kolleginnen und Kollegen?
Sicherheitsbeauftragte müssen dort sein, wo die Leute arbeiten. Wer mehrere Standorte hat, braucht an jedem Standort jemanden. Auch auf einem großen Werksgelände kann der Weg zwischen zwei Hallen schon zu weit sein. Wenn der Weg zum SiBe zehn Minuten dauert, spricht niemand mal eben ein Problem an.
Ist in jeder Schicht jemand ansprechbar?
Das betrifft vor allem Betriebe mit Schichtarbeit. Arbeitet ihr in drei Schichten und gibt es nur einen SiBe, haben zwei Schichten keinen guten Zugang zu ihm. Plane deshalb pro Schicht eine Person ein. Sonst wandert das Thema in die nächste Übergabe und bleibt dort liegen.
Kennt der SiBe die Arbeit im Bereich aus eigener Erfahrung?
Eine Kollegin aus dem Büro kann in der Produktion wenig bewirken. Ihr fehlt das Wissen über die Maschinen und Abläufe. Umgekehrt gilt das genauso. Der SiBe sollte dieselbe oder eine ähnliche Arbeit machen wie die Leute in seinem Bereich. Dann weiß er, warum ein Arbeitsschritt so läuft, und wird ernst genommen.
Wie viele Beschäftigte betreut eine Person?
Für die passende Verhältniszahl hilft dir eine einfache Frage: Kennen die Beschäftigten ihren SiBe persönlich und wissen sie, an wen sie sich wenden? Lautet die Antwort in einem Bereich nein, ist die Anzahl dort zu gering.
Wo sind die Unfall- und Gesundheitsgefahren am höchsten?
Wo es Unfallschwerpunkte gibt oder gefährliche Tätigkeiten anfallen, lohnen sich mehr Sicherheitsbeauftragte. Dort braucht es öfter jemanden, der früh hinschaut und etwas anspricht. Schau dafür in deine Gefährdungsbeurteilung und in dein Verbandbuch.
Wer vertritt den SiBe bei Urlaub und Krankheit?
Auch Sicherheitsbeauftragte sind mal drei Wochen im Urlaub. Wenn in der Zeit niemand ansprechbar ist, bleiben Themen liegen und die Dynamik geht verloren. Nicht jeder Bereich braucht eine Doppelbesetzung. Sorge aber dafür, dass in jedem Bereich klar ist, wer in dieser Zeit einspringt, zum Beispiel der SiBe aus dem Nachbarbereich.
Lohnt sich ein Sicherheitsbeauftragter auch ohne Pflicht?
Bei Kern Drucklufttechnik in Oelde arbeiten 18 Menschen. Pflicht wäre ein SiBe dort nicht. Das Unternehmen hat Sven Marquardt trotzdem bei uns ausbilden lassen. Seitdem kommen Ideen aus der Mannschaft, bis hin zur Auswahl des Schutzhelms. Der Grund ist einfach: Sven arbeitet jeden Tag neben den Leuten, um die es geht. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt seltener vorbei. Wie sich die beiden Rollen ergänzen, steht im Artikel Unterschied zwischen SiFa und SiBe.
Nimm einen Lageplan und zeichne ein, wo deine SiBes arbeiten und in welcher Schicht. Markiere dann die Bereiche mit den meisten Unfällen aus dem letzten Jahr. Wo eine Markierung ohne SiBe in der Nähe liegt, fehlt dir jemand. Danach fragst du in zwei, drei Bereichen ein paar Beschäftigte, wer ihr Sicherheitsbeauftragter ist. Die Antworten zeigen dir schnell, wo die SiBe-Wirksamkeit an der Anzahl scheitert und wo an der Einbindung.
Zählen Auszubildende bei der Zahl der Beschäftigten mit?
Ja. § 22 Abs. 1 SGB VII zählt auch Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII mit, also Lernende in der beruflichen Aus- und Fortbildung. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig Beschäftigten.
Wer entscheidet über die Anzahl und die Personen?
Du als Unternehmer bestellst die Sicherheitsbeauftragten. Laut § 22 Abs. 1 SGB VII beteiligst du dabei den Betriebsrat oder Personalrat, falls es einen gibt.
Kann die Berufsgenossenschaft mehr Sicherheitsbeauftragte verlangen?
Ja. Nach § 22 Abs. 1 SGB VII kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
Wer bezahlt die Ausbildung der zusätzlichen SiBes?
Nach § 23 SGB VII sorgen die Unfallversicherungsträger für die Aus- und Fortbildung. Du stellst deine SiBes dafür frei und zahlst den Lohn weiter.
Dario war Head of HSE in der Produktion und hatte über 20 Sicherheitsbeauftragte, die er nur ab und zu beteiligt hat. Heute hilft er Betrieben, ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam zu machen.
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