Ja, Sicherheitsbeauftragte dürfen unterweisen. Die Pflicht zur Unterweisung bleibt dabei beim Arbeitgeber (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1), und der Sicherheitsbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis (§ 22 SGB VII, DGUV Information 211-042). Daraus folgen zwei Bedingungen: Die Führungskraft ist bei der Unterweisung anwesend, und der SiBe wird vorher darauf vorbereitet.
Montag, 6:50 Uhr, Schichtbeginn in der Montage. Zwölf Leute stehen um den Werkbanktisch. Der Meister sagt: „Thema heute: Absturzsicherung an der Hebebühne. Markus macht das, er hat sich eingearbeitet.“ Markus ist Sicherheitsbeauftragter, seit vier Jahren an der Bühne. Er zeigt an der Anlage, wo letzte Woche der Gurt nicht eingehakt war, fragt in die Runde, wer das auch schon mal vergessen hat. Drei Hände gehen hoch. Der Meister steht daneben, hört zu und sagt am Ende, was ab heute gilt. Zehn Minuten, alle haben zugehört. Diese Folge im Podcast anhören:
Dürfen Sicherheitsbeauftragte unterweisen?Der Arbeitgeber. § 12 ArbSchG verpflichtet ihn, die Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen. § 4 DGUV Vorschrift 1 sagt dasselbe für die Unfallversicherung und verlangt die Unterweisung mindestens einmal jährlich. Im Betrieb übernimmt diese Aufgabe die Führungskraft, die den Bereich leitet.
Der Sicherheitsbeauftragte dagegen unterstützt den Unternehmer nach § 22 SGB VII. Er hat keine Weisungsbefugnis, das stellt auch die DGUV Information 211-042 klar. Er kann niemandem anordnen, ab morgen den Gurt zu tragen. Was ein SiBe sonst noch tut und was nicht, steht im Artikel
Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten.
In der Fachwelt gibt es zwei Lager. Ich stand lange im Lager „Nein“. Als Leiter HSE in einem Industrieunternehmen hatte ich über 20 Sicherheitsbeauftragte, und meine Sorge war konkret: Wenn ein SiBe einmal gut unterwiesen hat, lädt die Führungskraft das Thema bei ihm ab. „Mach du das, du kannst das besser.“ Nach einem halben Jahr macht der SiBe alle Unterweisungen, die Führungskraft kommt gar nicht mehr. Die Verantwortung bleibt trotzdem bei ihr.
Ein SiBe ist Kollege unter Kollegen. Er steht an derselben Anlage und kennt die Abkürzungen, die man nimmt, wenn es eilt. Eine Führungskraft steckt oft weniger tief im Tagesgeschäft. Wenn sie über den Gurt an der Hebebühne spricht, hören die Leute eine Anweisung. Wenn Markus darüber spricht, hören sie eine Erfahrung.
Dazu kommt die Wirkung auf den SiBe selbst. Wer vor der eigenen Mannschaft ein Thema erklärt und ernst genommen wird, bleibt dran. Das ist Teil der
SiBe-Wirksamkeit: Wissen und Haltung, Kommunikation und Beteiligung, und eine Struktur, in der der SiBe seinen Platz hat. Wie Führungskräfte ihre SiBes dabei im Rücken haben, beschreibt der Artikel
Akzeptanz von Sicherheitsbeauftragten bei Führungskräften.
Bedingung 1: Der SiBe darf sich vorbereiten und bekommt vorher gezeigt, wie eine gute Unterweisung geht. Eine Unterweisung, die aus dem Vorlesen eines Merkblatts besteht, langweilt alle. Für den SiBe ist das gefährlich. Sein Ansehen bei den Kollegen ist sein wichtigstes Werkzeug. Eine langweilige Unterweisung kostet ihn davon ein Stück.
Bedingung 2: Der SiBe unterweist nie allein. Die Führungskraft ist im Raum. Sie eröffnet, sie hört zu, und sie sagt am Ende, was ab jetzt gilt. Nur sie darf anweisen. Fehlt die Führungskraft, ist es offiziell keine Unterweisung, es ist ein Gespräch unter Kollegen über das Thema. Nützlich, aber kein Nachweis nach § 12 ArbSchG.
Ja, unter denselben Bedingungen. Wer in der Freiwilligen Feuerwehr ist, kann die Unterweisung zum Feuerlöscher übernehmen. Wer beim DRK, bei den Maltesern oder den Johannitern aktiv ist, kann den Erste-Hilfe-Kasten erklären und die Meldung von Verletzungen, heute aus Datenschutzgründen oft als Abreißzettel geführt. Diese Leute haben Fachwissen, das in der Abteilung sonst keiner hat.
Ich bin ein Freund davon, dass Unterweisungen zu einem Gespräch auf kollegialer Ebene werden, mit SiBes und mit anderen Beschäftigten. Die Führungskraft bleibt dabei. Die Leute werden vorher befähigt. Sonst leiden Ansehen und Anerkennung derer, die das freiwillig und gern machen. Und das soll so bleiben.
Frag ihn. Nicht jeder SiBe will vor der Gruppe stehen. Wer gezwungen wird, macht es einmal und dann nie wieder.
Wähl ein Thema aus seinem Bereich. Die Hebebühne, an der er täglich arbeitet, nicht die Gefahrstoffe aus dem Lager nebenan.
Geh die Unterweisung einmal gemeinsam durch. Einstieg mit einer Frage, ein realer Fall aus dem Bereich, zeigen am Objekt, am Ende die Regel durch die Führungskraft.
Gib Zeit. Eine Stunde Vorbereitung in der Arbeitszeit.
Sprich danach kurz mit ihm. Was lief gut, was beim nächsten Mal anders.
Ja, wie jede Unterweisung. Die Führungskraft dokumentiert Thema, Datum und Teilnehmende und unterschreibt als Verantwortliche. Dass der SiBe den Inhalt vorgetragen hat, kann vermerkt werden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt, die Pflicht bleibt beim Arbeitgeber. Auch hier gilt: Die Führungskraft ist dabei. Den Unterschied der Rollen erklärt der Artikel
Unterschied zwischen Sifa und SiBe.
Dann unterweist die Führungskraft, und der SiBe bringt vorher seine Beobachtungen aus dem Bereich ein. Das ist ebenfalls Beteiligung, und oft der bessere Einstieg.