Ein Beinaheunfall ist ein Ereignis, bei dem fast etwas passiert wäre. Niemand wurde verletzt, nichts ist kaputtgegangen. Wer solche Ereignisse meldet, gibt dem Betrieb die Chance, eine Gefahr zu beseitigen, bevor jemand zu Schaden kommt. Beschäftigte sind nach § 16 ArbSchG verpflichtet, Gefahren unverzüglich zu melden.
In der Praxis passiert das selten. Ich habe als Sicherheitsbeauftragte im produzierenden Gewerbe angefangen und oft erlebt, dass Kollegen nach einem Schreckmoment einfach weitergearbeitet haben. „Ist ja nichts passiert.“ Genau hier kannst du als SiBe viel bewirken.
Die Gründe sind fast überall dieselben. Viele schämen sich, weil sie selbst einen Fehler gemacht haben. Andere haben Angst vor Ärger mit dem Vorgesetzten. Und viele haben erlebt, dass nach einer Meldung nichts passiert ist.
Das zeigt sich auch in einer Befragung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV mit mehr als 1.600 Sicherheitsbeauftragten. 47,9 % gaben an, dass sie zu spät erfahren, wenn gefährliche Situationen auftreten. Wer nicht davon weiß, kann auch nichts ändern.
Der wichtigste Hebel ist Vertrauen. Kollegen melden nur, wenn sie sicher sind, dass ihnen daraus kein Nachteil entsteht. Mach deutlich, dass es bei einer Meldung um die Ursache geht und nie um die Schuldfrage.
Ein Beispiel: Ein Staplerfahrer hätte an der Hallenecke fast einen Kollegen erwischt. Er erzählt dir in der Pause davon. Du bedankst dich und fragst, was die Ecke so unübersichtlich macht. Gemeinsam schlagt ihr einen Spiegel vor. Zwei Wochen später hängt er. Der Fahrer erzählt es weiter. So entsteht Vertrauen.
Mach es außerdem einfach. Ein kurzer Zettel, eine Meldekarte oder ein QR-Code am Schwarzen Brett senkt die Hürde. Oft reicht es auch, wenn Kollegen es dir mündlich sagen und du die Meldung aufschreibst.
Eine Meldung wirkt nur, wenn danach etwas passiert. Gib sie an deine Führungskraft oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit weiter. Gemeinsam schaut ihr auf die Ursache und legt eine Maßnahme fest.
Der wichtigste Schritt ist die Rückmeldung an den Kollegen, der gemeldet hat. Sag ihm, was aus seiner Meldung geworden ist. Fehlt diese Rückmeldung, war es oft seine letzte Meldung. Wie wichtig dieser Kreislauf für die Motivation ist, beschreibt der Artikel
Sicherheitsbeauftragte motivieren.
Die Führungskraft entscheidet, ob Melden im Betrieb als Stärke gilt. Wenn sie eine Meldung mit einem genervten Blick quittiert, ist die Botschaft klar. Wenn sie sich bedankt und die Maßnahme sichtbar umsetzt, melden auch andere.
Beinaheunfälle sind der Bereich, in dem SiBes ihren größten Vorteil ausspielen. Sie sind nah an den Kollegen und erfahren als Erste davon, wenn das Vertrauen stimmt. Ein Betrieb, in dem Beinaheunfälle offen gemeldet werden, hat ein gutes Fundament für
SiBe-Wirksamkeit.
Frag in deiner nächsten Pause zwei Kollegen: „Wann ist dir zuletzt fast etwas passiert?“ Schreib die Antworten auf und gib sie weiter. Wie du solche Gespräche führst, üben wir in der
Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte. Weitere Beispiele aus Betrieben stehen in unserem kostenlosen
Report.
Nein. An die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse werden Arbeitsunfälle gemeldet, bei denen jemand mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Beinaheunfälle meldest du intern im Betrieb.
Eine anonyme Möglichkeit kann den Einstieg erleichtern. Auf Dauer wirkt es besser, wenn Kollegen offen melden und eine persönliche Rückmeldung bekommen.
Bei einem Beinaheunfall ist schon fast etwas passiert. Eine unsichere Situation ist eine Gefahr, bei der noch nichts geschehen ist, etwa ein verstellter Fluchtweg. Beides solltest du melden.