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Ausbildung · 22. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Geprüft und aktualisiert am

Sicherheitsbeauftragte Fortbildung: Wie oft ist eine Auffrischung nötig?

Wie oft müssen Sicherheitsbeauftragte zur Fortbildung? Es gibt keine gesetzliche Frist. Was die DGUV empfiehlt und wann du früher handeln solltest.

Eine feste Frist für die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten steht in keinem Gesetz. Als Orientierung gilt eine Auffrischung spätestens drei bis fünf Jahre nach der Ausbildung, so empfiehlt es die DGUV Information 211-042 in Abschnitt 2.5. Die Kosten der Lehrgänge tragen nach § 23 SGB VII die Unfallversicherungsträger, du stellst frei und zahlst den Lohn weiter.
Die Jahreszahl ist aber nur ein Teil der Antwort. Oft zeigt dir der Alltag früher, dass eine Fortbildung fällig ist. Darum geht es in diesem Artikel.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte?

Eine Pflicht mit Frist gibt es nicht. § 23 SGB VII sagt, dass die Unfallversicherungsträger für die Aus- und Fortbildung sorgen. Sie tragen die Kosten ihrer Lehrgänge, dazu Fahrt, Verpflegung und Unterkunft. Für die ausgefallene Arbeitszeit läuft das Arbeitsentgelt weiter. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt in § 20, dass du deinen SiBes Gelegenheit gibst, an diesen Lehrgängen teilzunehmen.
Einen Abstand in Jahren nennt keine dieser Vorschriften.
Für die Grundausbildung gibt es den DGUV Grundsatz 311-004 in der Ausgabe von Mai 2025. Er beschreibt, was SiBes nach der Ausbildung können sollen, und legt keinen festen zeitlichen Umfang fest. Ein vergleichbares Rahmenkonzept für die Fortbildung gibt es bisher nicht. Was der Grundsatz für die Grundausbildung bedeutet, steht im Artikel DGUV Grundsatz 311-004.

Was empfiehlt die DGUV zur Auffrischung?

Die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ empfiehlt in Abschnitt 2.5, das Wissen spätestens drei bis fünf Jahre nach der Ausbildung aufzufrischen. Das ist eine Empfehlung. Wer sie überschreitet, verstößt gegen keine Vorschrift. Manche Anbieter raten zu zwei bis drei Jahren.

Verliert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ihre Gültigkeit?

Nein. Die Grundausbildung läuft nicht ab. Auch die Bestellung läuft nicht ab. Eine SiBe, die vor sechs Jahren ausgebildet wurde, bleibt bestellt.
Trotzdem ändert sich in sechs Jahren viel im Betrieb. Neue Maschinen kommen, Kolleginnen und Kollegen wechseln. Auch die Vorschriften ändern sich, wie zuletzt beim § 22 SGB VII. Seit dem 29. Mai 2026 gilt die Pflicht zur Bestellung erst ab 50 Beschäftigten. Die Einzelheiten stehen im Artikel Sicherheitsbeauftragter: Pflicht ab wie vielen Mitarbeitern?

Wann ist eine Fortbildung früher sinnvoll?

In manchen Situationen solltest du keine drei Jahre warten:
  • Neue Aufgaben: Deine SiBe soll künftig an der Gefährdungsbeurteilung mitarbeiten oder bei Unfalluntersuchungen dabei sein. Dafür lohnt es sich, ihr Methodenwissen gezielt aufzufrischen.
  • Neue Gefährdungen: In Halle 3 steht seit dem Frühjahr eine neue Anlage. Oder es kommen Gefahrstoffe hinzu, die vorher keine Rolle gespielt haben.
  • Wechsel des Bereichs: Dein SiBe wechselt aus dem Lager in die Instandhaltung. Die Gefährdungen dort kennt er noch nicht aus eigener Arbeit.
  • Rollenunsicherheit: Die SiBe weiß nicht mehr genau, was zu ihrer Aufgabe gehört und wo sie endet. Oder sie traut sich nicht, Kollegen anzusprechen.

Woran merkst du, dass dein SiBe eine Auffrischung braucht?

Neben diesen Anlässen gibt es Signale aus dem Betriebsalltag. Achte auf diese Situationen:
  • Bei der letzten Begehung hat dein SiBe nur zugeschaut.
  • In seiner Abteilung weiß die Hälfte nicht, dass er SiBe ist.
  • Seit Monaten kam von ihm keine einzige Meldung über einen Beinaheunfall.
  • Er sagt Sätze wie „Mich fragt ja eh keiner.“
  • Im Bereich steht eine neue Maschine, und er kennt die Gefährdungsbeurteilung dazu nicht.
Trifft einer dieser Punkte zu, ist die Jahreszahl der letzten Fortbildung egal. Manche dieser Signale löst auch ein Seminar kaum. Wenn ein SiBe sich übergangen fühlt, hilft eher ein Blick in den Artikel Sicherheitsbeauftragte motivieren.

Reicht ein Seminartag alle drei Jahre?

Als Leiter HSE in einem Industrieunternehmen hatte ich über 20 Sicherheitsbeauftragte. Ich habe sie nur ab und zu eingebunden. Einen festen Platz in meiner Arbeit hatten sie nicht. Ihre Bereiche habe ich öfter gesehen, mit den SiBes selbst habe ich wenig gesprochen. Ein Auffrischungsseminar alle drei Jahre hätte daran wenig geändert.
Ein Seminar frischt Wissen auf. Ob dein SiBe mit seinen Kollegen ins Gespräch kommt und im Betrieb einen festen Platz hat, entscheidet sich danach. An seinem Arbeitsplatz, in seiner Schicht. Genau darum geht es bei der SiBe-Wirksamkeit.

Was sollte zwischen zwei Fortbildungen passieren?

  • Hol deine SiBes regelmäßig zu einem SiBe-Treffen zusammen. Bring einen echten Fall aus eurem Betrieb mit, zum Beispiel den Beinaheunfall an der Rampe von letzter Woche.
  • Nimm sie mit zur Begehung und zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Bereich.
  • Gib ihnen ein festes Zeitfenster in der Woche. Wie das gelingt, zeigt der Artikel Zeitmanagement für Sicherheitsbeauftragte.
  • Frag nach, was sie seit dem letzten Treffen gesehen haben.
So bleibt die Rolle im Alltag lebendig. Die nächste Fortbildung baut dann auf dem auf, was deine SiBes im Betrieb erlebt haben. Für die SiBe-Wirksamkeit zählt diese Zeit zwischen den Seminaren am meisten.

Wie planst du die Fortbildungen?

Eine einfache Übersicht reicht. Für jeden SiBe stehen darin Bereich, Datum der Grundausbildung und Datum der letzten Fortbildung. Dazu kommt eine Spalte für Anlässe wie neue Aufgaben oder einen Bereichswechsel.
Einmal im Jahr gehst du die Liste mit der Sifa durch. Wer an die drei Jahre herankommt oder einen Anlass hat, bekommt einen Platz im nächsten Lehrgang. Frag bei deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach dem aktuellen Seminarangebot für Sicherheitsbeauftragte.

Dein nächster Schritt

Nimm dir die Liste deiner bestellten SiBes. Schreib hinter jeden Namen das Jahr der letzten Fortbildung. Dann geh die Anlässe oben durch und markiere, wo einer zutrifft. Wenn danach eine Fortbildung ansteht, findest du auf der Seite zur Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte, wie wir sie bei safellows aufbauen. Wie Betriebe ihre SiBes auch zwischen den Seminaren begleiten, liest du im kostenlosen Report Mit System zu wirksamen Sicherheitsbeauftragten.

Häufige Fragen

Wer bezahlt eine Fortbildung bei einem externen Anbieter?

Bei externen Anbietern trägt in der Regel das Unternehmen die Kosten. Lehrgänge der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezahlt der Unfallversicherungsträger.

Darf die Fortbildung online stattfinden?

Die Vorschriften legen kein Format fest. Was ein reiner Online-Kurs leisten kann und wo er an Grenzen stößt, liest du im Artikel Sicherheitsbeauftragte im Selbststudium schulen.

Brauchen wir nach der Gesetzesänderung überhaupt noch Fortbildungen?

Ein Betrieb mit 35 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung ist seit Mai 2026 nicht mehr zur Bestellung verpflichtet. Wer seine SiBes trotzdem behält, weil sie im Alltag etwas bewegen, sollte sie auch fortbilden.

Wer entscheidet, wann ein SiBe zur Fortbildung geht?

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Unternehmer und den Führungskräften. Also entscheidest du. Sinnvoll ist, das mit der Sifa und der jeweiligen Führungskraft festzulegen, denn die Führungskraft sieht im Alltag am ehesten, ob ein Anlass zutrifft.

Quellen

Dario Ostfechtel

Geschrieben von

Dario Ostfechtel

Sicherheitsingenieur, Gründer von safellows

Dario war Head of HSE in der Produktion und hatte über 20 Sicherheitsbeauftragte, die er nur ab und zu beteiligt hat. Heute hilft er Betrieben, ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam zu machen.

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