Ein Sicherheitsbeauftragter soll Gefährdungen erkennen, Kollegen ansprechen, Mängel melden und beim Arbeitsschutz mitwirken. Das ist der gesetzliche Rahmen nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1.
Was der Gesetzestext nicht regelt: Wie macht er das konkret? Was tut er, wenn der Kollege zum dritten Mal ohne Schutzbrille arbeitet? Was tut er, wenn die Führungskraft seine Meldungen ignoriert? Was tut er, wenn er nach der Schulung allein dasteht und nicht weiß, womit er anfangen soll?
Das sind keine Wissensfragen. Das sind Fragen des Systems.