19.10.2025

DGUV Grundsatz 311-004: Der neue Maßstab für wirksame Sicherheitsbeauftragte

Autor: Dario Ostfechtel
Drei Personen unterhalten sich in einem hellen Raum; an der Wand hängen Bilder von Häusern.
Als Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Personalentwickler wissen Sie:
Die Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) ist mehr als eine Pflicht. Sie ist ein entscheidender Hebel für gelebte Prävention und eine starke Sicherheitskultur. Mit dem neuen DGUV Grundsatz 311-004 "Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten" liegt nun ein Konzept vor, das die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten auf ein neues, einheitliches und praxisorientiertes Niveau hebt.
Wir haben den Grundsatz Punkt für Punkt analysiert – ohne Oberflächlichkeit, sondern mit einem klaren Ziel: Sie sollen wissen, was Sache ist, was sich ändert und was Sie jetzt tun müssen, um Ihre Qualifizierungsstrategie wirksam auszurichten.
über den Autor
Dario Ostfechtel
Geschäftsführer & Experte für Sicherheitsbeauftragte
Dario Ostfechtel ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von safellows, einer Unternehmenberatung spezalisiert auf das Training und Ausbildung von wirksamen Sicherheitsbeauftragten.

1. Warum dieser Grundsatz notwendig war

1.1 Unterschiedliche Qualität in der Ausbildung

Bislang gab es kein verbindliches Rahmenkonzept. Jede Organisation, jeder Träger interpretierte die Qualifizierung anders: Dauer, Inhalte, Methoden, Zielbild. Das Ergebnis: große Unterschiede in der Qualität und Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten. Der neue DGUV 311-004 beendet diesen Flickenteppich und schafft einheitliche, überprüfbare Standards.

1.2 Rechtliche Grundlage

Die Verpflichtung zur Ausbildung ergibt sich aus § 23 SGB VII. Die DGUV hat nun konkretisiert, wie diese Ausbildung aussehen soll. Mit klar definierten Lernergebnissen und Qualitätsanforderungen.

1.3 Rolle der Sicherheitsbeauftragten im Wandel

Sicherheitsbeauftragte sollen nicht mehr nur melden, sondern gestalten. Sie sind Impulsgeber, Multiplikatoren und Brückenbauer zwischen Beschäftigten, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Vertiefend können Sie unseren Beitrag „Sicherheitsbeauftragte strategisch einbinden So gelingt echte Beteiligung“ im Blog einsehen.

1.4 Bedeutung für Verantwortliche

Für Sie bedeutet das:
  • Qualifizierungen müssen künftig kompetenzorientiert, praxisnah und transferwirksam sein.
  • Nur so entfalten Sicherheitsbeauftragte im Betrieb echte Wirkung und tragen dazu bei, dass Sicherheit selbstverständlich wird.

2. Der DGUV Grundsatz 311-004 im Detail

2.1 Anwendungsbereich

Der Grundsatz gilt für alle Anbieter von Grundqualifizierungen für Sicherheitsbeauftragte – egal ob Unfallversicherungsträger, Bildungsträger oder interne Akademien.
Er richtet sich an:
  • neu bestellte Sicherheitsbeauftragte
  • angehende Sicherheitsbeauftragte
  • Personen, deren Qualifizierung schon länger zurückliegt.
Damit schafft der Grundsatz auch für Unternehmen eine klare Orientierung, wenn sie interne oder externe Schulungen auswählen oder selbst durchführen.

2.2 Lernergebnisse: Von Wissen zu Handeln

Sicherheitsbeauftragte sollen nicht mehr nur melden, sondern gestalten. Sie sind Impulsgeber, Multiplikatoren und Brückenbauer zwischen Beschäftigten, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Vertiefend können Sie unseren Beitrag „Sicherheitsbeauftragte strategisch einbinden So gelingt echte Beteiligung“ im Blog einsehen.

1.3 Rolle der Sicherheitsbeauftragten im Wandel

Im Zentrum steht, was die Teilnehmenden nach der Schulung können sollen: nicht, was sie gehört haben.
Beispielhafte Lernergebnisse:
  • SiBe verstehen ihre Rolle und Verantwortung.
  • Sie erkennen Gefährdungen und entwickeln gemeinsam mit Kolleg:innen Lösungen.
  • Sie kommunizieren klar, motivierend und lösungsorientiert.
  • Sie handeln mit Haltung – überzeugt, statt belehrend.
Damit ist klar: Der Grundsatz verlangt nicht reine Wissensvermittlung, sondern Handlungskompetenz.

2.3 Didaktisches Rahmenkonzept

Dies ist der methodische Kern des Grundsatzes. Der Lernprozess folgt vier Phasen:
Aneignen → Erleben → Anwenden → Reflektieren
Dazu fordert die DGUV einen Methodenmix, beispielsweise:
  • praxisnahe Fallbeispiele
  • Rollenspiele
  • Reflexionsübungen
  • Erfahrungsaustausch
Lernkreis mit dem Text: Aneignen, Erleben, Anwenden, Reflektieren in einem Kreislauf

2.4 Qualitätsanforderungen an Anbieter

Der Grundsatz legt fest, welche Kriterien Anbieter erfüllen müssen:
  • Pädagogische und fachliche Eignung
  • Praxisbezug in allen Lerneinheiten
  • Transfer in den Betrieb
  • Dokumentation der Lern- und Kompetenzentwicklung
Diese Anforderungen machen die Qualität von Schulungen endlich vergleichbar und überprüfbar. Für Sie bedeutet das: Verwenden Sie dieses Kapitel als Checkliste bei der Auswahl oder Beauftragung von Qualifizierungen.

2.5 Fortbildung und Nachhaltigkeit

Der Grundsatz legt fest, welche Kriterien Anbieter erfüllen müssen:
  • Pädagogische und fachliche Eignung
  • Praxisbezug in allen Lerneinheiten
  • Transfer in den Betrieb
  • Dokumentation der Lern- und Kompetenzentwicklung
Diese Anforderungen machen die Qualität von Schulungen endlich vergleichbar und überprüfbar. Für Sie bedeutet das: Verwenden Sie dieses Kapitel als Checkliste bei der Auswahl oder Beauftragung von Qualifizierungen.

2.6 Die Anhänge im Überblick

  • Anhang 1: Kompetenzprofil – beinhaltet Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen.
  • Anhang 2: Lernziele – konkrete Ergebnisse, die Teilnehmende nach der Qualifizierung erreichen sollen.
  • Anhang 3: Typische Handlungssituationen – reale Fälle aus dem Arbeitsalltag wie Gefährdungsidentifikation, Moderation oder Kommunikation.
  • Anlagen: Qualifizierungspass und Kompetenzcheck – Instrumente zur Dokumentation und Nachverfolgung der SiBe-Entwicklung.
Diese Anhänge sind praxistaugliche Werkzeuge – nutzen Sie sie, um Ihre internen Schulungen und Evaluierungen daran auszurichten.

3. Die fünf wichtigsten Neuerungen

  1. Einheitliche Struktur: Ein verbindlicher Rahmen für Lernziele, Kompetenzen und Qualitätsstandards.
  2. Kompetenz statt Wissen: Der Fokus liegt auf Tun, nicht nur auf Kennen.
  3. Praxisorientierte Didaktik: Lernen durch Erleben, Üben und Reflektieren.
  4. Nachhaltigkeit: Qualifizierung als kontinuierlicher Prozess, nicht als punktuelles Seminar.
  5. Qualitätssicherung: Anforderungen an Anbieter schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

4. Was Sie jetzt konkret tun sollten

4.1 Bestehende Qualifizierungen prüfen

  • Decken Ihre bisherigen Programme die Lernergebnisse und Handlungskompetenzen ab?
  • Wird der Transfer in den Betrieb gezielt unterstützt?
  • Sind die Trainer methodisch und pädagogisch qualifiziert?
  • Gibt es Instrumente zur Dokumentation der Kompetenzentwicklung?
  • Diese Haltung ist oft der entscheidende Unterschied, warum Führungskräfte Vertrauen schenken.

4.2 Auswahl externer Anbieter

Fragen Sie gezielt nach:
  • Bezug zur DGUV 311-004
  • Lernmethoden und Handlungssituationen
  • Nachweis der Qualitätsanforderungen

4.3 Interne Umsetzung

  • Verknüpfen Sie die Lerninhalte mit realen Projekten.
  • Binden Sie Führungskräfte aktiv ein.
  • Fördern Sie Reflexion und Erfahrungsaustausch im Betrieb.

5. Unser Angebot und wie wir Sie konkret unterstützen

Wir unterstützen Unternehmen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dabei, den DGUV Grundsatz 311-004 nicht nur formal umzusetzen, sondern wirklich in der Praxis zu leben.
Unsere Qualifizierungen sind vollständig auf die Anforderungen des neuen Grundsatzes ausgerichtet – mit Fokus auf Fachwissen, Kommunikation, Einwandbehandlung, Beteiligung und Selbstreflexion. Unsere Schwerpunkte:
  • Analyse des bestehenden Kompetenzstands Ihrer Sicherheitsbeauftragten: Wir ermitteln gemeinsam, wo Ihre SiBe heute stehen und welche Kompetenzen laut Grundsatz noch entwickelt werden sollten.
  • Maßgeschneiderte Qualifizierungskonzepte: Aufbauend auf den Ergebnissen gestalten wir praxisorientierte Trainings, die Wissen in echte Handlungskompetenz verwandeln.
  • Begleitung im Lern- und Transferprozess: Wir stellen sicher, dass das Gelernte im Betrieb ankommt – über reale Handlungssituationen, Reflexion und individuelle Lernaufträge.
  • Nachhaltige Entwicklung: Wir helfen dabei, Strukturen für fortlaufende SiBe-Weiterentwicklung und Erfahrungsaustausch zu etablieren.
  • So entsteht eine Qualifizierung, die nicht an der Seminarraumtür endet, sondern nachhaltig Wirkung im Betrieb entfaltet.
Jetzt aktiv werden: Nutzen Sie den neuen DGUV Grundsatz 311-004 als Chance, die Wirksamkeit Ihrer Sicherheitsbeauftragten gezielt zu steigern. Wir begleiten Sie dabei – von der Analyse über die Qualifizierung bis hin zur Verankerung im Alltag.

Fazit:

Der DGUV Grundsatz 311-004 ist kein Update, sondern ein Wendepunkt. Er definiert, was wirksame Sicherheitsbeauftragte heute können müssen und wie sie ausgebildet werden sollen.
Für Sie als Verantwortliche heißt das: Jetzt ist der Moment, Ihre Qualifizierungsstrategie an diesen Standard anzupassen – nicht als Pflicht, sondern als Chance.
Denn nur so werden aus bestellten Sicherheitsbeauftragten echte Gestaltende einer lebendigen Sicherheitskultur.
Machen Sie den ersten Schritt: Lassen Sie uns gemeinsam Ihren aktuellen Stand analysieren und die nächsten Schritte planen, damit Ihre Sicherheitsbeauftragten nicht nur geschult – sondern wirklich wirksam sind.

Der erste Schritt liegt bei Ihnen,

machen Sie Ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam.

Als Geschäftsführer, Führungskraft, Personalentwickler, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt es an Ihnen, Ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam einzusetzen. Wenn Sie heute noch nicht zufrieden mit dem Einsatz Ihrer Sicherheitsbeauftragten sind, dann ist heute der richtige Zeitpunkt, mit der systematischen Weiterentwicklung Ihrer Sicherheitsbeauftragten zu beginnen.
Ein Bauarbeiter in Warnweste hält einen weißen Helm; drei unscharfe Personen in Helmen stehen im Hintergrund.
Leistungen
safellows
Alle Rechte vorbehalten © 2025 safellows