25.02.206

Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Bedarf ermitteln & rechtssicher planen

Autorin: Martina Ostfechtel
Drei Bauarbeiter in Schutzwesten und Helmen sprechen in einer Fabrikhalle.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt Ihr Unternehmen wirklich?

Erfahren Sie alles über die gesetzlichen Grundlagen, die 5 verbindlichen Kriterien der DGUV und nutzen Sie unser Berechnungsbeispiel zur Orientierung.

1. Die gesetzliche Grundlage

Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist in Deutschland klar geregelt. Die Basis bilden: § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch): Schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. § 20 DGUV Vorschrift 1: Konkretisiert die Pflichten des Unternehmers und legt fest, dass die Anzahl der SiBes unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse bestimmt werden muss. Wichtig: Auch bei weniger als 20 Beschäftigten kann der Unfallversicherungsträger (BG) die Bestellung anordnen, wenn besondere Gefahren vorliegen (§ 22 Abs. 1 SGB VII).

2. Die 5 Kriterien zur Bedarfsermittlung

Laut DGUV Regel 100-001 (Kapitel 4.2.1) und der DGUV Information 211-039 ist die Anzahl der SiBes kein starrer Wert, sondern muss anhand von fünf Kriterien individuell für jeden Betrieb festgelegt werden:
  1. Anzahl der Beschäftigten: Die Grundvoraussetzung (ab 21 Mitarbeitern).
  2. Unfall- und Gesundheitsgefahren: Je höher das Risiko laut Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), desto mehr SiBes sind nötig.
  3. Räumliche Nähe: SiBes müssen für die Kollegen persönlich erreichbar sein (kurze Wege).
  4. Zeitliche Nähe: Bei Schichtarbeit muss sichergestellt sein, dass in jeder relevanten Schicht ein Ansprechpartner präsent ist.
  5. Fachliche Nähe: Der SiBe muss die spezifischen Arbeitsabläufe und Gefahren in seinem Bereich (z.B. Chemie, Logistik oder Verwaltung) kennen.

Richtwerte nach Gefährdungsgruppen

Obwohl jedes Unternehmen individuell prüfen muss, geben die Berufsgenossenschaften (z.B. VBG, BGHM oder BGW) Richtwerte basierend auf der Gefährdung vor:

Gefährdungsgrad

Hoch (z.B. Metallbau, Bau)
Mittel (z.B. Pflege, Werkstätten)
Niedrig (z.B. Verwaltung, Kitas)

Empfohlene Quote

SiBe pro Mitarbeiter
ca. 1 SiBe pro 50–125 Mitarbeiter
ca. 1 SiBe pro 75–150 Mitarbeiter
ca. 1 SiBe pro 250–350 Mitarbeiter

Praxis-Beispiel: Die "Musterbau GmbH"


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Ein Bauarbeiter in Warnweste hält einen weißen Helm; drei unscharfe Personen in Helmen stehen im Hintergrund.
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