06.12.2025

SiFa, SiBe, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft:

Wie klare Begriffe das System Arbeitsschutz stärken

Autor: Dario Ostfechtel
Vier Arbeiter in orangefarbenen Overalls und ein Mann in einer neongelben Jacke stehen in einer Lagerhalle mit Recyclingmaterial.
Wenn Sie täglich im Arbeitsschutz unterwegs sind, ist Ihnen der Buchstabensalat vertraut. SiFa, Sifa, FaSi, SiBe, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft. Für Sie ist das Alltagssprache. Für viele Führungskräfte, Personalabteilungen und Beschäftigte wirkt es dagegen schnell kryptisch. Genau an dieser Stelle beginnen Missverständnisse. Wer mit welchen Kürzeln bezeichnet wird, ist keine Nebensache, sondern hat direkte Auswirkungen auf Rollenverständnis, Zusammenarbeit und Wirksamkeit im System Sicherheitsbeauftragte. Denn wenn niemand mehr sauber auseinanderhalten kann, wer Sicherheitsbeauftragte, wer Fachkraft für Arbeitssicherheit und wer vielleicht einfach nur irgendwie mit Sicherheit befasst ist, verschwimmt Verantwortung. Sicherheitsbeauftragte werden in Aufgaben gedrückt, die rechtlich zur Linie oder zur Sifa gehören. Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden als Aufpasser gesehen, nicht als beratende Profis. Und Sie als beauftragende Person kämpfen an mehreren Fronten gleichzeitig.
In diesem Artikel sortieren wir die wichtigsten Begriffe. Sie erfahren, was hinter SiFa und Sifa steckt, warum FaSi beziehungsweise FASI heute anders belegt ist, wofür SiBe steht, wie sich Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte unterscheiden und wie sich der Begriff Sicherheitsfachkraft einordnen lässt. Ziel ist, dass Sie intern klar sprechen können und damit die Wirksamkeit Ihres Systems Sicherheit spürbar erhöhen.
über den Autor
Dario Ostfechtel
Geschäftsführer & Experte für Sicherheitsbeauftragte
Dario Ostfechtel ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von safellows, einer Unternehmenberatung spezalisiert auf das Training und Ausbildung von wirksamen Sicherheitsbeauftragten.

1. SiFa, Sifa, FaSi: welche Abkürzung ist wirklich richtig

Die Rolle selbst ist klar geregelt: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und menschengerechter Arbeitsgestaltung. Sie ist im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 verankert und gehört damit zu den zentralen Pflichtfunktionen im deutschen Präventionssystem. Spannender wird es bei der Abkürzung. Historisch waren verschiedene Varianten im Umlauf: SiFa, Sifa, FaSi, FASI. Genau das hat in der Praxis für Verwirrung gesorgt. Deswegen haben sich Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Länder und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung darauf verständigt: Offiziell lautet die Abkürzung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit Sifa. Punkt. FaSi beziehungsweise FASI taucht weiterhin auf, ist aber heute anders belegt. Zum einen wird FaSi in manchen Texten noch als alte, inzwischen überholte Kurzform für Fachkraft für Arbeitssicherheit verwendet. Zum anderen steht FASI inzwischen eindeutig für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V., den Dachverband verschiedener technisch wissenschaftlicher Vereine im Arbeits und Gesundheitsschutz. In vielen Fachquellen wird deshalb sehr klar formuliert: Sifa ist das definierte Kürzel für die Fachkraft für Arbeitssicherheit, FaSi beziehungsweise FASI ist als Verbandskürzel belegt und sollte nicht mehr zur Bezeichnung der Funktion verwendet werden. Für Sie als Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Personalentwickler hat das zwei Vorteile. Erstens: Sie gewinnen sprachliche Eindeutigkeit. Wenn in Vorlagen, Organigrammen und Unterweisungsunterlagen konsequent von Sifa die Rede ist, wissen alle, wer gemeint ist. Zweitens: Sie vermeiden Konflikte mit einem etablierten Verbandsnamen und bleiben fachlich sauber. Gerade in Zeiten, in denen Arbeitsschutzkommunikation stärker in den Fokus rückt, ist das ein einfaches, aber wirkungsvolles Signal von Professionalität.

2. SiBe: die Kurzform für Sicherheitsbeauftragte

SiBe steht für Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter. Diese Funktion ist in der gesetzlichen Unfallversicherung seit langem verankert und wird heute vor allem in der DGUV Information 211-042 ausführlich beschrieben. Dort finden Sie Grundlagen zur Arbeitsschutzorganisation, zur Rolle der Sicherheitsbeauftragten und zu den Anlässen, bei denen sie aktiv werden. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte Ihres Unternehmens, die zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit bestellt werden. Sie sind keine Vollzeitpräventionsprofis, sondern Kolleginnen und Kollegen mit einem besonderen Blick auf Sicherheit und Gesundheit in ihrem Arbeitsbereich. Sie achten auf Gefährdungen, sprechen unsicheres Verhalten an, machen auf Mängel aufmerksam, sind bei Unterweisungen und Begehungen dabei und wirken durch ihre Präsenz als Multiplikatoren für sicheres Verhalten. Rechtlich ist dabei entscheidend: Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und keine eigenständige Organisationsverantwortung. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt weiterhin bei Unternehmerin oder Unternehmer und den jeweiligen Führungskräften. Sicherheitsbeauftragte unterstützen, verstärken und bringen ihre Nähe zur Praxis ein. Gerade diese Nähe macht sie wertvoll: Sie kennen die Abläufe, die Kolleginnen und Kollegen, die kleinen Umwege, die niemand in einer Gefährdungsbeurteilung notiert, aber jeden Tag stattfinden.
Die Abkürzung SiBe ist dabei zwar nicht gesetzlich definiert, aber in der betrieblichen Praxis weit verbreitet. Sie taucht in vielen Informationsmedien, Schulungsmaterialien und Online Ressourcen auf. Wichtig ist nur, dass Sie im Unternehmen durchgängig klar machen: SiBe meint Sicherheitsbeauftragte und steht nicht für die Sifa. Diese Klarheit wirkt auf den ersten Blick banal, ist aber ein zentrales Element eines sauberen Rollenbildes.

3. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte: zwei Rollen, ein gemeinsames Ziel

In vielen Unternehmen erleben wir immer noch, dass Sifa und SiBe in einen Topf geworfen werden. Wenn im Flur gefragt wird, wer für Sicherheit zuständig sei, fallen häufig beide Begriffe bunt durcheinander. Für Ihr System Arbeitsschutz ist das problematisch. Denn die Rollen unterscheiden sich deutlich, auch wenn sie das gleiche Ziel verfolgen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine spezifisch ausgebildete Fachperson, deren Aufgaben und Qualifikationsanforderungen im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 genau beschrieben sind. Sie berät den Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, wirkt bei der Planung von Arbeitsstätten und Arbeitsverfahren mit und beobachtet die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie hat keine Weisungsbefugnis, aber eine klar definierte fachliche Verantwortung als beratende Stabsstelle der Unternehmensleitung. Sicherheitsbeauftragte sind dagegen ehrenamtliche beziehungsweise nebenamtliche Ansprechpersonen in ihrem Arbeitsbereich. Sie sind direkt im Geschehen, sehen Gefährdungen aus der Perspektive der Beschäftigten und wirken vor allem durch ihre Vorbildfunktion und die vielen kleinen Hinweise im Alltag. Die DGUV Information 211 042 betont explizit, dass Sicherheitsbeauftragte die Unternehmensleitung und die Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz unterstützen, unabhängig davon, ob eine Sifa bestellt ist. Sie könnten es so zusammenfassen: Die Sifa bringt systemischen, rechtlich fundierten Blick und Beratungskompetenz ein, die SiBe bringt Nähe zum Alltag, Beobachtung und kollegiale Ansprache ein. Beide sind keine Chefs, beide haben keine disziplinarische Macht. Aber beide sind für ein modernes, wirksames Arbeitsschutzsystem unverzichtbar. Für Sie als beauftragende Person bedeutet das: Je klarer Sie diese Rollen in Ihrer Organisation benennen, visualisieren und erklären, desto leichter wird es, Verantwortung sinnvoll zu verteilen und Erwartungen zu klären. Allein eine gemeinsame Grafik, ein kurzes Erklärblatt oder eine Sequenz in einer Führungskräfteschulung, in der Sifa und SiBe sauber abgegrenzt und als Team dargestellt werden, kann im Alltag viel Reibung herausnehmen.

4. Sicherheitsfachkraft: der Blick über die Grenze

Der Begriff Sicherheitsfachkraft taucht in der Diskussion immer wieder auf und macht die Sache gefühlt nicht einfacher. In Österreich ist die Sicherheitsfachkraft die gesetzlich verankerte Rolle, die in vielen Punkten der deutschen Fachkraft für Arbeitssicherheit entspricht. Sie ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt und wird mit SFK abgekürzt. Die Sicherheitsfachkraft berät Arbeitgeber und Beschäftigte in Fragen der Arbeitssicherheit und menschengerechten Arbeitsgestaltung und hat einen klar definierten Aufgaben- und Ausbildungsrahmen. Im deutschen Kontext wird Sicherheitsfachkraft teilweise umgangssprachlich genutzt, wenn eigentlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeint ist. Gleichzeitig gibt es spezielle Ausbildungswege und Funktionen, die mit Sicherheitsfachkraft bezeichnet werden, etwa im Bereich Informationssicherheit. Genau deshalb empfehlen offizielle Stellen, im deutschen Arbeitsschutzkontext konsequent von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sifa zu sprechen. Diese Kombination ist rechtlich sauber verortet und anschlussfähig an DGUV Vorschriften und Gesetzestexte. Für Ihre interne Kommunikation heißt das: Wenn Sie mit österreichischen Partnern arbeiten oder internationale Konzernrichtlinien haben, können Sie den Begriff Sicherheitsfachkraft durchaus erwähnen und kurz erläutern. Im Kern Ihrer deutschen Organisation lohnt es sich aber, auf die klare Linie zu setzen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, abgekürzt Sifa. So vermeiden Sie, dass sich Begriffe aus unterschiedlichen Rechtsräumen vermischen und am Ende niemand mehr weiß, worüber genau gesprochen wird.

5. Warum saubere Begriffe Ihr System Sicherheitsbeauftragte spürbar besser machen

Vielleicht fragen Sie sich an dieser Stelle, ob es sich wirklich lohnt, so viel Energie in Abkürzungen und Begriffe zu stecken. Unsere Erfahrung aus vielen Projekten mit Sicherheitsingenieuren, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Personalentwicklern ist eindeutig: Ja, es lohnt sich. Und zwar gleich auf mehreren Ebenen. Erstens schaffen Sie Orientierung. Wenn Beschäftigte, Führungskräfte und Betriebsrat wissen, welche Rolle die Sifa hat, wofür SiBe steht und was eine Sicherheitsfachkraft in Österreich bedeutet, sinkt die Wahrscheinlichkeit von Fehlannahmen dramatisch. Niemand erwartet mehr von Sicherheitsbeauftragten, dass sie Gefährdungsbeurteilungen allein erstellen oder rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen. Niemand reduziert die Sifa auf die Rolle des Kontrolleurs, der nur zum Abhaken kommt
. Zweitens erleichtern klare Begriffe Ihre Qualifizierungsarbeit. Wenn in Kursen, Unterweisungen und E Learning Einheiten sauber zwischen Sifa und SiBe unterschieden wird, können Sie Lernziele und Inhalte exakt zuschneiden. Sicherheitsbeauftragte bekommen das Fachwissen, die Kommunikationswerkzeuge und die Reflexionsimpulse, die sie für ihren Alltag als Multiplikatoren brauchen. Sifas vertiefen ihre Beratungsrolle, trainieren Einwandbehandlung mit Führungskräften und lernen, wie sie das System Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen weiterentwickeln können.
Drittens verbessern Sie die Kommunikation zwischen den Akteuren. Wenn die Rollen klar sind, entstehen andere Gespräche im Arbeitsschutzausschuss, in Projektgruppen oder bei der Einführung neuer Maßnahmen. Die Sifa bringt ihren systemischen Blick ein, Sicherheitsbeauftragte spiegeln die Realität am Arbeitsplatz, Führungskräfte verknüpfen das Ganze mit Zielen, Ressourcen und Entscheidungen. Statt Abwehr oder Zuständigkeitsgerangel können Sie viel leichter in eine konstruktive, lösungsorientierte Zusammenarbeit kommen.

6. Wie wir Sie konkret unterstützen können

Vielleicht stehen Sie gerade vor der Frage, wie Sie Ihre bestehende Qualifizierung auf den neuen DGUV Grundsatz 311-004 ausrichten. Oder Sie möchten ein System aufbauen, das von Anfang an mit diesem Rahmen arbeitet. In beiden Fällen begleiten wir Sie gern mit einem strukturierten Vorgehen.
Am Anfang steht immer ein Blick auf Ihre Ausgangslage. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen auf Ihr aktuelles System Sicherheitsbeauftragte: Welche Kurse gibt es bereits, wie werden SiBe ausgewählt, wie werden ihre Aufgaben intern beschrieben, wie läuft die Kommunikation zwischen Sicherheitsbeauftragten, Führung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, HR und Betriebsrat. An diesem Punkt wird meist sehr schnell klar, wo es schon gut funktioniert und wo Signale widersprüchlich sind.
Im zweiten Schritt gleichen wir Ihre Qualifizierung mit den Anforderungen des DGUV Grundsatzes ab. Wir prüfen, ob das Outcome klar beschrieben ist, ob das Kompetenzprofil vollständig adressiert wird, ob Lernziele und Handlungssituationen bewusst ausgewählt wurden und ob die Qualitätsanforderungen an Räume, Lernbegleitende und Organisation erfüllt sind. Aus diesem Abgleich leiten wir gemeinsam mit Ihnen konkrete Anpassungen ab. Dann entwickeln wir mit Ihnen ein passendes Konzept, das zwei Ebenen verbindet. Die erste Ebene ist die Grundqualifizierung selbst, strukturiert entlang des didaktischen Rahmenkonzepts, mit einem klaren Bogen von Aneignen über Erleben und Anwenden bis zur Reflexion. Die zweite Ebene ist der Mitgliederbereich, in dem Transferaufgaben, Mikro-Trainings, Reflexionsimpulse und Austauschformate verankert werden. So entsteht ein kontinuierlicher Lernpfad, der zu Ihrer Organisation, Ihrer Branche und Ihren Menschen passt.
Parallel unterstützen wir Sie dabei, Rollen und Schnittstellen im System Sicherheitsbeauftragte zu klären. Wir entwickeln mit Ihnen Formulierungen, mit denen Sie gegenüber Führungskräften, Betriebsrat und Beschäftigten kommunizieren, was Sie von Sicherheitsbeauftragten erwarten und wie sie unterstützt werden. Wir machen Vorschläge, wie regelmäßige kurze Austauschrunden aussehen können, in denen Sicherheitsbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Augenhöhe über Beobachtungen, Kennzahlen und nächste Schritte sprechen. Ihr Vorteil: Sie verankern nicht nur neue Inhalte, sondern eine neue Art, gemeinsam über Sicherheit zu sprechen.

Fazit: Begriffe klären, Rollen stärken, Sicherheitskultur weiterentwickeln

SiFa, Sifa, FaSi, SiBe, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft. Hinter diesen Abkürzungen steckt weit mehr als Wortklauberei. Es geht um ein klares gemeinsames Bild davon, wer im Unternehmen welche Rolle im Arbeitsschutz spielt, wie Verantwortung verteilt ist und wie Zusammenarbeit gedacht ist. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, ist die rechtlich verankerte, professionell ausgebildete Beratungsinstanz. Sicherheitsbeauftragte, kurz SiBe, sind die kollegialen Multiplikatoren im Alltag. FaSi beziehungsweise FASI ist heute als Kürzel der Fachvereinigung Arbeitssicherheit belegt. Der Begriff Sicherheitsfachkraft ist in Österreich präzise definiert, im deutschen Kontext aber eher irreführend.
Wenn Sie diese Begriffe in Ihrem Unternehmen sauber klären, legen Sie ein starkes Fundament. Sie erleichtern Qualifizierung, verbessern Kommunikation und machen es Ihren Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit leichter, in ihrer Rolle ernst genommen zu werden. Genau das ist die Basis für eine Sicherheitskultur, in der nicht nur Regeln existieren, sondern Menschen im Alltag Verantwortung übernehmen. Wenn Sie als Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Personalentwickler Ihre Sicherheitsbeauftragten so aufstellen möchten, dass sie kommunikativ überzeugen, Einwände souverän behandeln und ihre eigene Haltung reflektiert weiterentwickeln, dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den nächsten Schritt.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie unsere Ausbildung für wirksame Sicherheitsbeauftragte und unser Mitgliederbereich in Ihre bestehende Struktur passen und wie wir Ihre Begriffswelt, Ihre Rollenbilder und Ihre Qualifizierung so ausrichten, dass maximale Wirksamkeit entsteht.
Melden Sie sich bei uns für ein unverbindliches Gespräch. Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept, mit dem SiBe in Ihrem Unternehmen nicht nur Abkürzungen auf Organigrammen sind, sondern zu starken, gut erkennbaren Hebeln für Sicherheit und Gesundheit werden.

Der erste Schritt liegt bei Ihnen,

machen Sie Ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam.

Als Geschäftsführer, Führungskraft, Personalentwickler, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt es an Ihnen, Ihre Sicherheitsbeauftragten wirksam einzusetzen. Wenn Sie heute noch nicht zufrieden mit dem Einsatz Ihrer Sicherheitsbeauftragten sind, dann ist heute der richtige Zeitpunkt, mit der systematischen Weiterentwicklung Ihrer Sicherheitsbeauftragten zu beginnen.
Ein Bauarbeiter in Warnweste hält einen weißen Helm; drei unscharfe Personen in Helmen stehen im Hintergrund.
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